Weitsicht ist in der Politik meist ein Fremdwort. Ein Fall von fehlender Weitsicht und gesundem Menschenverstand beginnt im Juli 2009 bei der Planung für die Meierstraße:
Beabsichtigt war, die Straßenbreite einheitlich auf 6,50 Meter (zum Teil bis dahin 7,50 m) zu verengen und 13 Parkbuchten zu schaffen – mit Totalsperrung der Straße während der Bauarbeiten.
Als dann ab 16. August 2009 (für mehr als 3 Monate) auch die Füssener Straße wegen der gleichzeitigen Kanalarbeiten gesperrt wurde, begann das Chaos. Ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wies richtigerweise darauf hin, dass sich ein Ortsfremder mit der Umleitungs-Beschilderung nicht auskennen kann. Das war jedoch nicht allein die Schuld der Baufirma, sondern es fehlten auch Beschilderungen an der Wankstraße, wo der Verkehr zur Füssener Straße geleitet werden sollte. Wenn’s dumm ging, kam man in Kurzenried auf der B17 zur Füssener Straße raus.
Doch es gibt noch weitere Punkte dazu:
- Nachdem den Anliegern der Meierstraße die Kosten für die Straßenerneuerung berechnet wurden, argumentierten diese, dass diese Straße eine viel genutzte Verbindung zwischen Füssener- und Ammergauer Straße ist (Hauptverkehrsstraße). Jedoch befand die Mehrheit des Gemeinderats (mit zwei Ausnahmen) und das Landratsamt, dass es bei einer Haupterschließungsstraße bleibt und die Anlieger nach der Gemeindesatzung (basierend auf dem Bayerischen Straßengesetz § 47) an den Kosten beteiligt werden (siehe OHA vom August).
- Ein weiterer Punkt war die Einbahnstraßenregelung am unteren Hauptplatz, die am 12. Juli 2010 begann (sie sollte 4 Wochen dauern) und mit einer Gegenstimme (der 2. Bgm. fehlte entschuldigt) beschlossen wurde. Dass der Verkehr nur innerörtlich verlagert wird, war logisch – die Meierstraße sowie die Post- und Frei- und Bachstraße wurden als »Umleitung« in eine Richtung genutzt.
- Nach dem Protest der dortigen Anlieger und der Übergabe von 2.000 Unterschriften aus der gesamten Gemeinde an den Bürgermeister, wurde dazu ein mündlicher Situationsbericht während der Marktgemeinderats-Sitzung am 27. Juli von den Experten gegeben und die Einbahnregelung mit Wirkung vom 28. Juli 2010 einstimmig aufgehoben. Die Hoffnung war, dass jetzt alle Gemeinderäte die innerörtliche Verkehrslage erfasst hätten.
- Doch es kam anders: Ein weiterer Punkt der Tagesordnung war die Vergabe der Bauarbeiten zur Umgestaltung der ehemaligen B23 zwischen Hauptplatz und Ammergauer Straße („zur Verbesserung der Verbindung zwischen Hauptplatz und Rathausvorplatz“). Das »Konzept« sieht unter anderem vor, dass zwischen Peitnachbrücke und Bauamt der Straßenbereich (zirka 80 Meter) auf 6 Meter verengt, komplett gepflastert wird und nur mit »Schrittgeschwindigkeit« (maximal 7 km/h) befahren werden darf. Eine weitere Verengung erfolgt auf der anschließenden Ammergauer Str. im Bereich von gut 100 Metern auf 6 Meter Breite. Dazu gibt es staatliche Zuschüsse aus Steuergeldern.
- Es wurde jedoch vergessen, dass mit dem Beschluss wieder mehr Verkehr auf den Nebenstraßen dazu erfolgen wird – vielleicht sogar noch mehr als bei der versuchten »Einbahnregelung«.
- Die Interessengemeinschaft »Ausbau des unteren Hauptplatzes« ist gegen die dortige Verkehrsberuhigung und hat dazu einen Antrag zur Rats-Sitzung am 10. August 2010 gestellt, die Baumaßnahmen bis auf weiteres zu verschieben bzw. ruhen zu lassen. Sie wollen davor ein umfassendes inner- und überörtliches Verkehrsgutachten mit Bürgerbeteiligung erwirken.
Ihr Antrag wurde dort nicht behandelt, jedoch wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, die Straße am unteren Hauptplatz als »verkehrsberuhigten Geschäftsbereich« auszuweisen, mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis zu 30 km/h. Diese Regelung soll für die umliegenden Straßen zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten. Das im Antrag geforderte Gutachten wird nach einer Informationsveranstaltung mit Bürgerbeteiligung am 15.09.2010 in Auftrag gegeben.
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