Die zur Bezwingung der »Corona-Krise« angewandte Methode, mit dem PCR-Test des Herrn Drosten eine Virus-Infektion nachzuweisen, wird von immer mehr Fachärzten als untauglich abgelehnt. Dennoch wird weiter getestet und fast im gleichen Atemzug durch Politik und Leitmedien die bald schon verfügbare rettende Impfung in Aussicht gestellt.
Nun hat Dr. Wolfgang Wodarg, vertreten von Dr. Reiner Fuellmich, am 16. November eine Klage eingereicht. Im Zentrum der Klage steht dieser PCR-Test, von dem behauptet wird, er sei das »Non-plus-Ultra«, der »Goldstandard«, weil dieser weltweit verwendete »Drosten-PCR-Test« – so genau sei. Anwalt Dr. Fuellmich bezeichnet diesen Test jedoch als „wunden Punkt“ und verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf das portugiesische Berufungsgericht in Lissabon, das am 11. November zu folgendem Schluss kam: „Wenn eine Person durch PCR als positiv getestet wird und ein Schwellenwert von 35 Zyklen oder höher verwendet wird (wie es in den meisten Laboren in Europa und den USA die Regel ist), dann beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person infiziert ist, weniger als drei Prozent und die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis ein falsch positives ist, mehr als 97 Prozent.”
Rechtsanwalt Fuellmich ist zuversichtlich und geht davon aus, dass Klagen dieser Art auch aufgrund der Entscheidung in Portugal „sehr stark“ sind. Sie könnten eine „Blaupause“ für alle anderen weltweit geplanten (Sammel-)Klagen sein. Der Anwalt rechnet jedoch mit einer Entscheidung über seine Klage erst in etwa 9 bis 12 Monaten.
Vorläufiges Fazit: Sollten in den nächsten Monaten weitere Gerichte aufgrund ähnlicher (Sammel-)Klagen im Sinne des portugiesischen Berufungsgerichts entscheiden und bestätigen, dass der Drosten-PCR-Test nicht dazu taugt, eine Infektion oder irgendwelche Krankheiten festzustellen und ausschließlich für diagnostische Zwecke zugelassen ist, würde das Kartenhaus der »gefährlichen Pandemie« rasch zusammenbrechen. Die »Corona-Pandemie« würde dann in Zukunft als »PCR-Test-Pandemie« in den Geschichtsbüchern stehen.
Sigi Müller, Schongau
Aus einer schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe vom 5. Oktober 2020:
„Soweit es auf das Vorhandensein »vermehrungsfähiger Viren« ankommt: Ist ein sogenannter PCR-Test in der Lage, zwischen einem »vermehrungsfähigen« und einem »nicht-vermehrungsfähigen« Virus zu unterscheiden?“
Antwort der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit: „Nein.“
Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/25212
„PCR-Tests sagen weder etwas darüber aus, ob ein Mensch krank noch ob er infektiös ist, d. h. andere mit COVID-19 anstecken kann. Sie stützen allein die Diagnostik bei bereits bestehender Erkrankung. Da ein positiver Test weder gleich Infektion noch gleich Erkrankung ist, müsste es in den Medien »positiv PCR-Getestete« heißen. Angaben wie »20 000 neue Coronafälle« oder »Neuinfektionen« sind falsch.“
Quelle: Leserbrief von Dr. med. Hans Jürgen Scheurle, Dt. Ärzteblatt, Jahrgang 117, Heft 48, 27. November 2020
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