Wie Bürgerbeteiligung behindert werden kann

Lehrstück für Bürgerferne: Der Umgang mit dem Anliegen von Georg Huber zur Ehrung von Dr. Zill

Kommentar von Sigi Müller

Bei den unfassbaren Vorgängen im Vorfeld der Benennung eines Platzes nach Dr. Zill, kommt man wahrlich aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr raus. Da wird immer vom erwünschten Bürgerengagement geredet und wie sehr man dies doch schätze. Aber dann kommt doch tatsächlich ein engagierter Bürger und möchte dem Bürgermeister und später den Stadträten ein Thema nahe bringen. Er legt akribisch gesammelte und geordnete Unterlagen vor, aber die Sache kommt einfach nicht voran. Dann heißt es im Stadtrat, Herr Huber soll doch einen schriftlichen Antrag stellen. Nun beantragt Herr Huber, Dr. Zill den Platz südlich der Heiliggeist-Kirche zu widmen. Wieder vergehen Monate. Insgesamt sind es bereits Jahre, seit Antragsteller Huber die Sache vorantreibt. Die nichtöffentlich anberaumte Sitzung im Oktober 2011 ist dann der Hammer. Der Antrag des Antragstellers soll nun besprochen werden. Aber, weit gefehlt! Es wird nichts aus dem Antrag verlesen bzw. erwähnt. Kreisheimatpfleger Schmidbauer schlägt vor, dass das Dr. Zill-Schild nun bei der Berufsschule aufgestellt werden soll. Irgendwie entsteht bei mir der Eindruck, dass dieses Vorgehen mit dem Antragsteller abgesprochen sei. Dass der Kreisheimatpfleger den Antragsteller einfach ignorieren würde, mit so viel Tücke hat wohl keiner im Stadtrat gerechnet. Und letztlich hat wohl nur wegen »dieser neuen Erkenntnisse« des Kreisheimatpflegers die Mehrheit des Stadtrats gutgläubig zugestimmt. Bei einem zufälligen Zusammentreffen zwischen Antragsteller Huber und Kreisheimatpfleger Schmidbauer (November 2011) erfährt Huber erstmals, dass es überhaupt eine nichtöffentliche Sitzung zu seinem Antrag gegeben hat, über seinen Antrag aber gar nicht abgestimmt wurde, sondern das Zill-Schild aufgrund anderer Erkenntnisse auf einem Stück Wiese bzw. einem Parkplatz am Berufsschulzentrum aufgestellt werden soll. Huber ist fassungslos. Mit so großer Missachtung seines Anliegens hat er einfach nicht gerechnet. In seinem späteren Brief vom 13. März 2012 fasst er seinen Unmut über ein solches Verfahren nochmals zusammen. Er kritisiert die Geheimhaltungsstrategie. (Vom Bürgermeister wurde ihm ja aufgrund seines Antrags vom 15. August 2011 zugesichert, er werde das Ergebnis „von der Stadtverwaltung schriftlich erhalten“. Die zugesagte offizielle schriftliche Mitteilung steht aber sieben(!) Monate nach seiner Antragstellung immer noch aus.) – Bekanntlich (siehe Juni-OHA) findet dann alles doch noch ein gutes Ende. In einer öffentlichen Ratssitzung wird Hubers Anliegen mit 14 : 9 angenommen.

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