Eindeutige Regelung schafft mehr Sicherheit für Fußgänger
Wann haben querende Fußgänger Vorrang im Kreisverkehr?
In der Praxis ist zu beobachten, dass sich hier verschiedene Auslegungen der Vorfahrts- bzw. Vorrangregelung seitens des ein- und ausfahrenden Autoverkehrs ergeben. Ohne Zebrastreifen sieht es so aus: Beim Hineinfahren in den Kreisel hat der motorisierte Verkehr Vorrang und querende Fußgänger müssen warten.
Was jedoch ohne Zebrastreifen von Autofahrern oft nicht beachtet wird, ist die Vorrangregelung beim Verlassen des Kreisels. In diesem Fall hat der Autofahrer keine Vorfahrt und muss auf querende Fußgänger achten, auch wenn keine Zebrastreifen vorhanden sind. Problem: Autofahrer nutzen die Ausfahrt oft zur Beschleunigung!
Wie werden Kreisverkehre mit Zebrastreifen beurteilt?
Dass die Regelung ohne Zebrastreifen als kritischer Punkt vor allem gegenüber dem Fußgängerverkehr zu betrachten ist, hat auch der ADAC längst erkannt. Der Automobilclub spricht sich in seinen Veröffentlichungen seit Jahren für Zebrastreifen am Kreisverkehr aus. Diese Regelung sei eindeutig und würde den motorisierten Verkehr bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr auf den Vorrang der Fußgänger hinweisen.
Leider findet diese Auffassung bei den »Verkehrsexperten« unserer Region kaum Gehör. Sie bezeichnen die Streifen seit Jahrzehnten immer wieder als „Scheinsicherheit“ und „Fußgängerfalle“.
Sigi Müller, Schongau
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