Was tun, wenn Schongau-West im Wasser steht?

Jeder muss selbst für die Rückstausicherung sorgen

Zur Stadtratssitzung am 11. Juni 2013

Die Bürgerinitiative »Kein Abwasser mehr in Schongau« hat wegen der im Sommer letzten Jahres zum Teil vollgelaufenen Keller drei Punkte vorgelegt und darüber im Stadtrat um Abstimmung gebeten. In obiger Sitzung wurde nun das Anliegen der Bürgerinitiative aus dem Schongauer Westen behandelt. In seinen Erläuterungen führte der städtische Umweltingenieur Walter Frömmrich aus, dass bei den von der Initiative vorgebrachten drei Punkten „Verantwortung und Prüfung“, „Zukünftige Maßnahmen“ sowie „Soziale Komponente“ kein Handeln der Stadt erforderlich sei. Jeder Bürger müsse sich selbst vor Abwasserrückstau aus dem Kanal schützen. Hausbesitzer könnten auch die von der Stadt angebotene Beratung nutzen. Diese werde aber so gut wie nicht angenommen.

In einem Infoblatt der Stadt an alle Haushalte wird u. a. auf die Entwässerungssatzung hingewiesen. Darin ist geregelt, dass die Stadtwerke für Schäden durch Rückstau aus dem Abwassernetz nicht haften. Weiter heißt es: „Eine Möglichkeit der Rückstau­sicherung ist der Einbau einer Rückstauklappe in jede gefährdete Leitung. Diese Klappen bieten bei einer regelmäßigen Wartung einen gewissen Schutz vor Rückstau aus dem Kanal. (…) Der wirksamste Schutz einer Rückstausicherung ist eine Hebeanlage für das Abwasser aus dem Keller, die das Abwasser über das Rückstauniveau (Oberkante Straße) anhebt.“

Ein besonders wichtiger Hinweis ist außerdem, dass Regenwasser nicht in den Kanal eingeleitet, sondern auf dem Grundstück versickert werden sollte. Diese Maßnahme trägt zudem zur Verminderung der Abwassergebühren bei. Wird nur Schmutzwasser eingeleitet, kostet der Kubikmeter Abwasser 2,22 €uro. Für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser sind 2,77 €uro zu zahlen.

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