„Wer als Abgeordneter im Bundestag sich als Abweichler outet und nicht die Fraktionsmeinung vertritt, darf das Wort nicht ergreifen.“
Aus: Satire-Blatt im Mai-OHA, Seite 13
Kommentar: Obwohl diese Regelung gegen das Grundgesetz verstoßen und damit verfassungsrechtlich durchaus bedenklich sein könnte, dürfen die hinter dieser Novelle aufrecht stehenden und vom mündigen Bürger in freien Wahlen gewählten Parteien CDU & CSU & FDP & SPD nicht in ihrem Recht auf Bildung einer Fraktionsmeinung beschnitten werden. Der Verfassungsschutz sollte nach wie vor sein Augenmerk darauf richten, die Fraktionen der Linken und Grünen zu überwachen, die immer noch Abweichler in ihren Reihen dulden und auch reden lassen wollen.
Fraktionsbildung und Fraktionszwang sind durch diesen Vorstoß als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen, also in die Geschäftsordnung des Bundestages explizit aufzunehmen. Die Befürchtungen einer Parteiendiktatur sind unbegründet. Im Übrigen bleibt festzustellen, dass sich unsere Demokratie nicht mehr anders verteidigen lässt.
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