Verkehrsberuhigung in der Gemeinde Burggen soll Belastungen und Gefahren reduzieren

Landratsamt sieht derzeit keinen Handlungsbedarf

Am 14. Juni berichten die Schongauer Nachrichten über Ludwig Höflers Einsatz für Tempo 30 in Burggen (siehe unten stehender Beitrag). “Allerdings sieht das Landratsamt an besagter Straße derzeit gar keinen Handlungsbedarf…”, heißt es u. a. in dem Beitrag.

Hier ein Kommentar von Ludwig Höfler zu diesem Artikel:

Landratsamtssprecherin Erika Breu sagt auf Nachfrage der Heimatzeitung, dass die Untere Straßenverkehrsbehörde im Falle von Kreisstraßen entscheidet, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung möglich ist – dies ist nicht ganz richtig.
Falsch ist auch, dass vorher jemand verunglücken muss, damit Tempo 30 angeordnet werden kann. Richtig ist, dass der Gesetzgeber aufgrund des zunehmenden Verkehrs und der Größe der LKWs im Jahr 2016 reagiert hat und den Ämtern auferlegt hat, auf diese Tatsache zu reagieren.

Im § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung steht ausdrücklich, dass diese Situation verbessert werden soll, zum Wohle der Dorf- und der Stadtbevölkerung. Es ist ausdrücklich nicht nötig, dass eine konkrete Gefahrensituation vorliegt, wie Frau Erika Breu, Sprecherin des Landratsamtes, in ihren Ausführungen zur Situation schreibt. Es ist zum Wohle der Bürger zu handeln.

Dass das auf den Bildern in der Zeitung dargestellte Blockieren der gesamten Straße durch den LKW-Verkehr bei ca. 20 m Sichtweite keine Gefahrensituation darstellt, muss das Landratsamt näher erklären. Ebenso die Tatsache, dass die Fußgänger an dieser Stelle ebenso nur ca. 20 m Sichtweite habe gegenüber dem laufenden 50 km/h schnell fahrenden Verkehr. Es ist nur mit großem Glück bis heute nicht mehr passiert als Blechschäden und ein vielmals umgefahrenes Brückengeländer. Dabei wurde auch über den Gehweg gefahren.

Dass die Landrätin in Burggen keinen Präzedenzfall schaffen möchte, ist verständlich aus ihrer Sicht. Dann würden ja weitere Bewohner von Städten und Dörfern auf sie zukommen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Lebensqualität fordern.

In der Gemeinde Altusried in der Nähe von Kempten mit ca. 10.000 Einwohnern ist die gesamte Ortsdurchgangsstraße, eine Staatsstraße, auf Tempo 30 reduziert. Zur Verminderung der Lärmbelastung im Ort, wie mir vom örtlichen Mitarbeiter gesagt wurde. Also möglich ist es, wenn es politisch gewollt ist.

Es ist die politische Führung, welche die Interessen der Autolobby vorne anstellt und die mittlerweile gesetzlichen Rechte der Landkreisbürger zu blockieren versucht – in unserem Landkreis Frau Landrätin Jochner-Weiß. Sie hat mir ihrem Kreistag das Sagen, ob Tempo 30 angeordnet werden soll und darf. Die unter ihrem Kommando arbeitende Untere Straßenverkehrsbehörde kann und wird sich den gesetzlichen Vorgaben in keiner Weise widersetzen können und wollen. Mit meinem politischen Freund, Vize-Landrat Wolfgang Taffershofer, habe ich diesbezüglich telefoniert. Er steht der Sache offen gegenüber und ist mit mir der Meinung, dass, wenn nötig, wieder wie in früheren Jahren mit Bürgerinitiativen die berechtigten Interessen der Bürger im Landkreis Weilheim-Schongau durchzusetzen sind.

Die damals daraus entstandenen politischen Gruppen, meine politischen Freunde, die Unabhängigen, und nachfolgend die Bürger für den Landkreis Weilheim-Schongau (BfL) werden die Sache sicher wohlwollend begleiten. Im Jahr 2023 sind wieder Wahlen, da könnte die Quittung kommen für die Partei der Landrätin, wenn weiterhin gegen eine bessere Lebensqualität für die Landkreisbürger seitens der Politik gearbeitet wird.

Ein Privatbürger kann das alles vorbringen, darum habe ich die Gemeinde in der jetzigen Situation außen vorgelassen. Die Gemeinde steht voll hinter Tempo 30 auf der Durchfahrtsstraße und wollte dies schon öfter erreichen mit Unterschriftensammlung und Anträgen. Dies wurde, wie auch jetzt wieder, durch die Landratsamtssprecherin Frau Erika Breu, im Auftrag der Landrätin Frau Jochner-Weiß, mit falscher Darstellung der Gesetzeslage zu verhindern versucht. Dies wird dieses Mal nicht gelingen.

Ludwig Höfler


Ludwig Höfler aus Burggen, ehemaliger Gemeinderat und Kreisrat, schickte am 27. April 2022 folgenden Brief per Mail an das Landratsamt Weilheim-Schongau – eine Antwort hat er bis heute (27. Mai 2022) nicht erhalten:

Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit für den Verkehr in Teilen der Ortsdurchfahrt Burggen gemäß StVO §45 (1) vom 01.04.2013

Sehr geehrte Frau Landrätin Jochner-Weiß,
sehr geehrte Damen und Herren vom Kreistag,

die Ortsdurchfahrt in Burggen schreit nach Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung.

Gründe hierfür sind:

1.) Die Sichtweite in den Kurven und Einmündungen ist zu kurz, die LKW fahren teilweise bis ganz auf die gegenüberliegende Fahrbahn. Das Gefahrenpotenzial ist enorm für den Gegenverkehr.

Die kurvige Straße der Ortsdurchfahrt

2.) Die Straße hat teilweise nur eine Breite von 5 m, inklusive Randbegrenzungspflasterstein-Wasserrinne. Die Gehwege sind schmal, die großen LKW und Busse im Gegenverkehr weichen auf die Gehwege aus, es wird gefährlich eng, die StVO § 3 wird häufig nicht eingehalten. Es besteht Lebensgefahr auf den Gehwegen, insbesondere weil zu schnell gefahren wird.

Nur ein schmaler Gehweg auf einer Seite

3.) Die Straße ist in den Kurven bereits bis zu 3 cm tief ausgefahren. Es haben sich Spurrillen gebildet. Dies bedeutet enorme Sanierungskosten. Dies könnte zum Großteil vermieden werden, wenn die übergroßen LKW langsam um die Kurven fahren müssten. Durch das Bremsen vor und in der Kurve und das schnelle Fahren in der Kurve entsteht ein Druck auf den Straßenbelag, dem der Belag nicht mehr gewachsen ist. Auch hier könnte ein Großteil der Lösung gegen die weitere Ausfurchung der Straße weniger Geschwindigkeit sein. Eine langsamere Fahrweise würde auch Entlastung der Lautstärke bringen. Das Bremsen und wieder Gasgeben in den kurzen Zwischengeraden entfällt. Dadurch wird weniger Lärm verursacht und der Kraftstoffverbrauch reduziert.

4.) Viele Autos und LKW fahren vernünftig durch Burggen, aber es gibt auch viele, die ohne Überlegung, was passieren könnte, durch den Ort fahren. Eine vorgeschriebene, langsamere Fahrweise würde allen Verkehrsteilnehmern die Sicherheit geben, dass, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, ein LKW, Bus oder PKW rechtzeitig bremsen kann – bei langsamerer Fahrweise.
Die Lebensqualität im Ort würde dadurch aufgewertet. Eine Straßenquerung für ältere Leute und Mütter mit Kindern zur Schule und zum Kindergarten würde durch die Verkehrsberuhigung sehr erleichtert.

Tempo 50 wird oft nicht eingehalten (Fotomontage: Sigi Müller)

5.) Wir hoffen, dass Sie uns die Fachleute schicken, welche eine den Vorschriften entsprechende Lösung für Burggen finden. Fachleute, welche alle Möglichkeiten berücksichtigen, die dem Landkreis Kosten ersparen und der Gemeinde Burggen zu mehr Lebensqualität verhilft.

6.) Wir warten auf baldige Antwort und auf gute Zusammenarbeit mit Ihren Fachleuten.
Nachdem sich die Gesetzeslage durch eine neue Verordnung zugunsten der Kommunen geändert hat, sind wir voller Zuversicht auf eine Lösung unseres Problems durch Verkehrsberuhigung.

Ludwig Höfler

Die Fotos waren im Antrag nicht enthalten, sondern wurden hier zur Verdeutlichung der Situation in Burggen beigefügt.

1 Kommentar

    • Renate Müller, 86956 Schongau auf 22. Juni 2022 bei 15:59
    • Antworten

    Am 14. Juni schickte ich gegen Abend folgenden Leserbrief zu oben erwähntem Beitrag an die Schongauer Nachrichten.

    Mensch vor Auto
    Im Artikel heißt es u. a.: „Allerdings sieht das Landratsamt an besagter Straße derzeit gar keinen Handlungsbedarf…“ und auch, dass diese Strecke bisher nicht als Unfallschwerpunkt aufgefallen sei.
    Eine geringere Geschwindigkeit bedeutet jedoch nicht nur mehr Sicherheit und weniger Stress für Fußgänger und Radfahrer, sondern auch deutlich weniger Lärmbelästigung für die Anwohner. Diese Vorteile von Tempo 30 innerhalb von Ortschaften und noch einige mehr wurden übrigens bereits im Jahr 2016 in einer Broschüre des Bundesumweltamts aufgeführt.
    Dass Tempo 30 auch mit der derzeit gültigen Straßenverkehrsordnung möglich ist, sieht man an der Gemeinde Altusried bei Kempten. Dort steht direkt beim Ortsschild ein Tempo-30-Schild mit dem Zusatz »Geänderte Richtgeschwindigkeit«.
    Leider wird in unserem Landkreis dem motorisierten Verkehr nach wie vor Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern eingeräumt. Deutlich wurde das ja auch erst kürzlich, als die Marktgemeinde Peiting Tempo-30-Schilder wieder entfernen musste.

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