Verdeckte Wahlbeeinflussung durch anonyme Geldgeber

Die 130 000 Euro, die ein anonymer Geldgeber über eine Schweizer Firma an die AfD spendete, sind nach geltendem Parteien-Recht eindeutig illegal. Doch noch mehr liegt in einer rechtlichen Grauzone. Insgesamt profitierte die AfD seit März 2016 in zehn Landtagswahlkämpfen und bei der Bundestagswahl von anonymer Wahlkampfunterstützung im zweistelligen Millionenbereich. Organisiert wurden diese massiven Werbekampagnen – zumindest dem Anschein nach – von einem Briefkasten-Verein mit einer Schweizer Werbeagentur im Rücken.

Um ihre Identität zu verschleiern, nutzen die Geldgeber eine Gesetzeslücke: Es ist in Deutschland derzeit erlaubt, Werbung für eine Partei zu machen, ohne Geldquellen offenzulegen, solange die Aktion nicht mit der Partei abgesprochen ist. Zwar sprechen viele Indizien dafür, dass die AfD bei den millionenschweren Kampagnen selbst ihre Finger im Spiel hat – doch die Partei lehnt bisher jegliche Verantwortung ab und spielt seit über zwei Jahren Katz-und-Maus mit allen, die kritisch nachfragen.

(Quelle: LobbyControl, 14.11.2018)

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