Petition im Landtag – Staatliches Bauamt ignoriert weiterhin Pähl-Raistinger Bürgereinwände gegen Umgehungs-Querung
Nur mit äußerster Disziplin hielt es die anwesenden Bürgermeister, die Vertreter der Bürgerinitiative »Interessengemeinschaft sichere Ortsumfahrung Pähl« als auch mehrere Kreistagsmitglieder auf ihren Stühlen, angesichts der schnell erkennbaren Strategie des Staatlichen Bauamts, ein einmal abgeschlossenes Verfahren keinesfalls nochmals aufrollen zu wollen.Der Gesprächstermin am 7. Dezember des vergangenen Jahres, unter der Leitung von Landrat Dr. Zeller (SPD), hinterließ bei den betroffenen Bürgermeistern, den Sprechern der Initiative, den Landwirten aus beiden Gemeinden sowie den Fraktionsvertretern aus dem Kreistags deutlich spürbar einen schalen Beigeschmack. Viel zu lange hielt man sich seitens des Bauamts mit der chronologischen Wiederholung hinlänglich bekannter Positionen auf. Die wirklich bedeutsame Frage nach einer möglichen Überplanung oder Neubewertung der Sachlage im Lichte des vehementen Protests seitens der Pähler und Raistinger Bürger hatte nicht die Spur einer Chance! Eine ergebnisoffene Auseinandersetzung auf Augenhöhe, aufgesetzt auf dem Fachwissen zweier Behörden und der Bürgerinitiative, war offensichtlich zu keiner Zeit wirklich gewollt. Somit fanden die mit Leidenschaft vorgetragenen Einwände von Gegnern der Behördenplanung „Querung durch Rechtsversatz“ mit ihrem Hauptargument, „Späte Einsicht in einen Planungsfehler ist besser als keine“, unter den Augen der Obrigkeit keine Gnade!
Zur Vorgeschichte
Massive Bürgerproteste aus den Gemeinden Pähl und Raisting begleiten seit 2005 die vom Staatlichen Bauamt Weilheim planfestgestellte Querung der Ortsumfahrung Pähl, in Höhe der bisherigen Ortsverbindung Pähl/Raisting.
„Ich bin nicht zuständig!“, so lautete zudem die Meinung von Landrat Dr. Friedrich Zeller zu dem Anliegen der Bürgerinitiative bis zur Kreistagssitzung im November 2010! In deren Verlauf vernahm er deutliche Kritik seitens der Pähler und Raistinger Landkreisbürger sowie von der Mehrheit der Kreisräte.
Diese solidarisierten sich in der Sitzung lautstark mit der »Interessengemeinschaft sichere Ortsumfahrung Pähl«. Das heißt, auch sie wollen als Querung der zukünftigen Ortsumgehung einen „ungefährlicheren“ Kreisel statt den von der Straßenbaubehörde geplanten »Rechtsversatz«, der in der jetzigen Planung eine Zu- und Überfahrt der vielbefahrenen zukünftigen Umgehung Wielenbach – Pähl – Aidenried vorsieht.
Nächste Instanz – Petitionsausschuss im Bayerischen Landtag
Wie gesagt, ein Narr, der mit dem Treffen den Versuch oder gar die Hoffnung auf einen »Gütetermin« verband! Vielmehr war diese Gesprächsrunde eine Demonstration für unnachgiebiges staatliches Herrschaftshandeln, wo der Bürger von vornherein mit seinem Anliegen gegen eine Mauer von Widerwillen, Überheblichkeit und Ablehnung prallt!
Jetzt landet der Fall der Pähler Ortsumgehung im zuständigen Ausschuss für Eingaben und Beschwerden im Bayerischen Landtag. Dieser wird Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie halten, und die Angelegenheit dann dem zuständigen Fachausschuss zuweisen.
Daraufhin machen sich zwei Abgeordnete in der Sache kundig, der sog. »Berichterstatter« bzw. »Mitberichterstatter« – jeweils aus dem Lager der Regierungsfraktion und der Oppositionsfraktionen. Letztendlich tragen sie dem Ausschuss ihre Erkenntnisse vor und unterbreiten schließlich einen Entscheidungsvorschlag.
Das Petitionsgesetz des Bayerischen Landtags stellt eine direkte Verbindung zwischen den Bürgern und Bürgerinnen zu ihrem Parlament dar, so der Wortlaut dieses Rechtstitels.
Die spannende Frage: Was zählt der Bürgerwille?
Bleibt im Fall der Pähler Umgehungsfrage nur zu hoffen, dass der Ausschuss im Ergebnis seiner Beratungen das Anliegen in vollem Umfang für berechtigt und durchführbar hält. In diesem Fall wird es mit dem Vermerk »Berücksichtigung« versehen und an das betreffende Staatsministerium überwiesen, mit der Erwartung, dass der Petition baldmöglichst stattgegeben wird.
Das Pähler Begehren reiht sich damit nahtlos ein in zahllose Bürgerproteste von der Qualität »Stuttgart 21«, »Garmischer Bauernprotest gegen die Olympiade 2018« oder das Aufbegehren »gegen eine dritte Startbahn am Münchner Flughafen« – alles Beispiele für eine neue Form der institutionalisierten Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.
Unmittelbare Demokratie also, die dem wahren Souverän, dem Volk, seine Macht zurückgeben muss, selbst dann, wenn das Volk in Bayern nur alle fünf Jahre in Neuwahlen grundsätzlich zu bestimmen hat.
Damit wird auch eine Bemerkung eines Zuhörers bei dem Gesprächstermin im Weilheimer Staatlichen Bauamt verständlich. Er meinte: „Wer zahlt eigentlich diese Beamten, die sich heute erneut gegen den erklärten Bürgerwillen ausgesprochen haben?“
Antwort: Wir, das Volk, der eigentliche Souverän! Gleichzeitig erkenne ich in diesem
Augenblick, wie beschwerlich der Wege zu tatsächlicher Souveränität noch ist.
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