TTIP/CETA-Abkommen – der große Bluff?

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Herwarth Stadler

Die in geheimen Verhandlungen ausgehandelten Vertragswerke untergraben die Demokratie

In den letzten Wochen gingen wahre platzregenartige Schauer an kritischen Artikeln durch die meinungsprägenden Medien zum bevorstehenden Vertragsabschluss für ein globales, Zukunft versprechendes Vertragswerk zwischen den vom Finanzkapital bestimmten USA und der (noch in den Mitgliedsländern) parlamentarisch zusammenarbeitenden Europäischen Union, getitelt: »Transatlantic Trading and Investment Partnership« (TTIP). Auch ich hatte mich in der Januarnummer des OHA dazu geäußert. Im vergangenen Jahr hat mich Harald Melzers Buch »Selbst denken« bestärkt, auch meine eigenen Kolumnen kritisch zu begleiten. Und da sind mir in dieser Woche bei einem Gespräch mit Tom, meinem gelegentlichen Beifahrer, einige mögliche Zusammenhänge klar geworden.

TTIP, so heißt es allenthalben, wird in »Geheimverhandlungen« zwischen der EU-Kommission, den USA und Finanzjuristen ausgearbeitet; zugleich verlautet, es sei eine »Blaupause« des fertigen CETA-Vertrags (Kanada-Europäische Union-Trading Agreement), der derzeit nur mehr von den einzelnen Nationalregierungen juristisch auf seine Kompatibilität mit der jeweiligen Landes-Verfassung überprüft würde. „Warum also diese Zweigleisigkeit?“ habe ich mich gefragt.

Für mich war ein Rückblick auf die gescheiterten Verträge der letzten zwei Jahrzehnte erhellend. In den 1990er Jahren haben aufmerksame EU-Bürger das MAI-Abkommen parlamentarisch begraben lassen, in dem es, kurz gesagt, um die geistige Oberhoheit (Musik, Literatur, also geistiges Urheber- und Patentrecht, Bildungseinrichtungen usw.) durch Privatisierung gehen sollte. Die sogenannte »Wasser-Initiative«, die die vorrangige Privatisierung der öffentlichen Wasser-Versorgungs-Aufgabe zum Ziel hatte, scheiterte an einer konzentrischen Aktion vieler NGOs im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends. Bayern schützt sich seit einigen Jahren gegen Anbau von Gen-manipuliertem Saatgut, Deutschland unterbindet Gen-und Hormon-»verseuchte« Nahrungsmittel generell.

Deutsche Kommunen haben begonnen, privatisierte Gemeinversorgungseinrichtungen (Stromnetze) zurückzukaufen. Das reichlich vorhandene Finanzkapital bemüht sich weltweit durch »Landgrabbing« und globalisierte Vertragswerke, seinen Machteinfluss zu erweitern. Basisdemokratische Selbstbestimmungen aller Art sollen nun nicht nur mittels TTIP, sondern auch durch den CETA-Vertrag im Keim erstickt werden.

Während die gewitterartigen Auseinandersetzungen in Leserbriefen und Versammlungen rund um TTIP alle Aufmerksamkeit auf sich ziehen, wird der CETA -Vertrag klammheimlich ratifiziert, weil alle EU-Regierungen auf die Leimruten „neue Arbeitsplätze“, „Aufhebung der Zollschranken“, „Verwaltungsvereinfachung“ usw. geflogen sind und das CETA-Vertragswerk – von der öffentlichen Aufmerksamkeit unbemerkt – unterschrieben haben.

Krasses jüngstes Beispiel ist unsere Bundeskanzlerin Merkel: Sie ließ in Brüssel – in »vorauseilendem« Gehorsam (?) sogar gegen(!!) die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung – bei der Abstimmung über die Zulassung des »Gen-Mais 1507« mit »Enthaltung« abstimmen, sodass der zuständige Kommissar van Gucht, der ein bekannter neoliberaler Hardliner ist, „wegen Uneinigkeit der (gewichteten) 27 Voten“ nun freie Hand hat und, wie er bereits geäußert hat, die Zulassung für die ganze EU erteilen wird. Eine länderbezogene anders lautende Gesetzgebung wird dann mittels TTIP/CETA aufgehoben bzw. mit Milliarden Euro-Forderungen der Großkonzerne durchgesetzt werden können.

Das Ablenkungsmanöver TTIP-Vertragsklauseln wie »private Schiedsstellen« (an denen sich auch meine Kritik im Januar-OHA entzündete) hat seine Schuldigkeit getan, denn im ebenfalls geheim ausgehandelten CETA-Vertragswerk sind sie auch versteckt enthalten. Und was hindert dann Monsanto daran, z. B. über ihre kanadische Tochter das Land Bayern durch die Schiedsstelle auf entgangenen Gewinn in Höhe von zig Millionen €uro zu verklagen? Dass das bereits in anderem Zusammenhang klappt bzw. erfolgreich war, lässt sich an einigen abgeschlossenen und an anhängigen Verfahren in Milliarden Euro Höhe verdeutlichen.

Das Verfahren »Vattenfall vs. Senat von Hamburg« hat es bereits rechtskräftig gezeigt.

Gegenüber Mexiko und einigen südamerikanischen Staaten wurden gemäß ähnlicher Schiedsstellen-Klauseln in früheren Handelsverträgen jeweils Geldzahlungen in dreistelliger Millionen $ Höhe fällig. Da die Schiedsstellen keine öffentlichen Gerichte sind, gibt es weder Berufung noch Revi­sionsmöglichkeiten.

So klagt der schwedische Konzern Vattenfall bereits vorsorglich vor deutschen Verwaltungsgerichten gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Energiewende und die darin enthaltene Abschaltung ihrer AKWs auf 10-stelligen €uro-Schadenersatz für entgangenen Gewinn. Die Vorstände haben auch angekündigt bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu gehen, um ihre Interessen durchzusetzen.

Für die Nichtlieferungsmöglichkeit von Elektrizität aus den Offshore-Windparks im Nordsee-Wattenmeer müssen wir Strombezieher mittels der EEG-Umlage bereits jährlich hunderte Millionen €uro blechen, weil der Strom im nicht rechtzeitig ausgebauten Netz, das ihnen bis vor kurzem gehörte und das sie vernachlässigt hatten, weder verteilt noch verkauft werden kann, also auch nicht produziert wird. Das ist ein Bombengeschäft für die vier deutschen Strom-Oligopolisten!

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