Laut Tierschutzgesetz dürfen Tiere nur aus »vernünftigem Grund« getötet werden. Zuwiderhandlung kann mit Gefängnis bestraft werden. Aber ist der Fleischverzehr um des Genusses willen ein »vernünftiger Grund«? Streng genommen nicht, meint der Veganer V. C. Herz. Erfreulicherweise zeigt sich gerade bei jüngeren Menschen derzeit ein Trend zum Mitgefühl mit Tieren. Ein Grund: Entsetzliche Schlachthof-Videos und …
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