Auch die Beiträge für Alterschließungen müssen weg! „Das neue Gesetz enthalte „ein Stück mehr Rechtssicherheit“, so der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann. „Für die verkehrliche Erschließung von Grundstücken können nach 25 Jahren nach Beginn der erstmaligen Herstellung der Straßen und Wege keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Das betrifft vor allem gemeindliche Straßen.“ Als Fazit folgt die …
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