In diesen Zeiten des Umbruchs will der Stadtrat die aktuelle Entwicklung abwarten Die momentan gültige Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Schongau wurde letztmals am 20.12.1988 geändert. Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstücks, finanziert. Erschließungsbeiträge werden vom Grundstückseigentümer erhoben, wenn sein …
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