Bei unseren Demos zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen (STRABS) in Bayern haben wir sehr bald den Protest auch auf die späte Ersterschließung ausgeweitet. Die Straßen, um die es dabei geht, sind in der Regel schon seit Jahrzehnten in Nutzung, nur eben nicht nach allen geltenden Regeln der Straßenbaukunst fertiggestellt. Unsere diesbezügliche Forderung lautete damals: Die dazu bereits beschlossene Änderung des Kommunalabgabengesetzes solle nicht erst ab 1. April 2021 in Kraft treten, sondern schon bei Abschaffung der STRABS. Leider fand sich dafür keine Mehrheit im Landtag.
Die Kommunen gingen damit unterschiedlich um. So sicherte Peitings Bürgermeister Asam auf Anfrage zu, bis zum Ende seiner Amtszeit keinen Ausbau von Straßen zu veranlassen, bei denen Kosten als späte Ersterschließung (STREBS) auf die Anlieger umgelegt würden. In anderen Orten passierte genau das Gegenteil. Mit Nachdruck wurde versucht, noch möglichst viele Straßen endgültig fertigzustellen, um die Bürger noch entsprechend mitzahlen zu lassen.
Am 1. April 2021 tritt nun endlich die Änderung in Kraft (siehe Kasten unten). 25 Jahre Zeit um einen Straßenausbau abzuschließen, sollten für eine Kommune ja auch wirklich lang genug sein.
Irmgard Schreiber-Buhl, Schongau
Renate Müller, Schongau
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