Novellierung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes nur halbherzig
Unter dem Titel »Große Chance vergeben« analysiert der Verband deutscher Grundstücksnutzer e. V. (VDGN), in seinem neuen Journal (2/3-2016) die völlig untaugliche Entscheidung des Bayerischen Landtags zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge.
Baden-Württemberg, Berlin und München dürfen sich glücklich schätzen, dass sie dieses bürokratische Monster überhaupt nicht eingeführt bzw. abgeschafft haben. Hier die aufschlussreichen Ausführungen des VDGN dazu:
»Der Bayerische Landtag hat am 25. Februar 2016 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen und für eine Einführung sogenannter wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gestimmt.
Dazu erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm: „Mit der halbherzigen Novellierung des Kommunalabgabengesetzes ist in Bayern eine große Chance vertan worden. Um Gerechtigkeit und Gleichberechtigung innerhalb des Landes ebenso wie innerhalb der Kommunen herzustellen, wäre es an der Zeit gewesen, die Straßenausbaubeiträge gänzlich abzuschaffen und ein steuerfinanziertes Modell einzuführen. Dass dies bestens funktioniert, zeigt sich am Beispiel der Landeshauptstadt München.
Wenn es darum geht, Eigenheimbesitzer bei den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, sind wiederkehrende Beiträge nach unseren bundesweit gesammelten Erfahrungen nur eine Scheinlösung. Sie strecken die finanzielle Last für die Grundstückseigentümer auf viele Jahre, führen summiert aber sehr oft zu einer höheren Belastung als bei einem einmaligen Straßenausbaubeitrag. Wiederkehrende Beiträge müssen von allen Grundstückseigentümern eines Ortes oder Ortsteils getragen werden. Dabei befinden sich die Straßen, für deren Ausbau gezahlt werden soll, oftmals kilometerweit entfernt vom Grundstück des Beitragspflichtigen. Eine öffentliche Diskussion über Ausbaustandards und mögliche kostengünstige Lösungen findet dann meistens nicht mehr statt.
Ein individuell zurechenbarer Vorteil für den Grundstücksbesitzer, wie er vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird, ist nur selten gegeben. Der VDGN bleibt deshalb bei seiner Forderung, auch in Bayern die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.
Im Zeitalter der allgemeinen Mobilität dienen alle kommunalen Straßen der Allgemeinheit und müssen deshalb vollständig von der Allgemeinheit finanziert werden.«
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Kommentar von Sigi Müller
Wie oft muss – wie in diesem Artikel ausgeführt – diese Binsenweisheit noch betont werden, dass ein örtliches Straßennetz keinen für Grundstückseigentümer, sprich Anlieger, individuell zurechenbaren Vorteil hat. Nach der Herstellung einer Straße haben doch alle, die sie nutzen, den gleichen Vorteil. Zurzeit gilt: Wer eine Straße zwar täglich nutzt, aber dort kein Grundstück hat, zahlt für die Sanierung nichts. Der Anlieger muss aber zahlen, egal ob er die Straße oft oder nur selten nutzt. Auch ein Anlieger ohne Auto zahlt für die Schäden, die der oft auch störende Durchgangsverkehr vor seiner Haustür anrichtet.
Ein völlig absurder Vergleich wurde hierzu im Schreiben des Bayerischen Städtetags vom 26.03.2015 an die Stadt Schongau präsentiert: „Dass der Anlieger bereits bei der Herstellung für die Erschließung gezahlt hat, ändert … nichts. Auch beim Autokauf schützen teils hohe Anschaffungskosten nicht vor Reparaturkosten.“
Wie schön, dass die Straße, die an meinem Grundstück vorbeiführt – so wie mein Auto – jetzt auch mir gehört!
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