Auch in Erlangen: Antrag der CSU
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Grundstückseigentümer in Neubaugebieten bezahlen für die neu hergestellten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Erschließungsbeiträgen einen wesentlichen Kostenbeitrag.
Nach etlichen Jahren werden die Anlieger dann wieder für die Instandhaltung, Sanierung und Verbesserung der Straßen mit zum Teil erheblichen Kosten zur Finanzierung der Baumaßnahmen herangezogen. Deshalb protestierten in den letzten Jahren viele Haus- und Wohnungseigentümer lautstark, da sie die oft im 5-stelligen Bereich liegenden anteiligen Kosten nicht aufbringen konnten.
Sie waren der Meinung, dass der Straßenausbau eine Angelegenheit aller Bürger sei und aus dem üblichen Umlageverfahren des städtischen Haushalts geleistet werden müsse.
In München wurde die Straßenausbaubeitragssatzung aufgrund eines gemeinsamen Antrags von CSU- und SPD-Fraktion nun aufgehoben. Auch in Nürnberg und Augsburg sowie vielen anderen Städten gibt es bereits Überlegungen und Forderungen, es München gleichzutun. Wenn es der Landeshauptstadt gelungen ist, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, muss dies im Sinne der Gleichbehandlung auch in anderen Städten möglich sein.
Wir bitten die Verwaltung aufzuzeigen, welche Alternativen es zur bisherigen Vorgehensweise gibt bzw. welche pragmatische Umsetzung es für die Erlanger Bürgerinnen und Bürger kurzfristig geben könnte.
Außerdem bitten wir die Verwaltung, sich beim Finanzministerium für eine einheitliche Regelung bzw. für eine entsprechende Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgitt Aßmus, CSU-Fraktionsvorsitzende
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