Straßen saniert, Bürger ruiniert? – Weg mit der Straßenausbausatzung!

2014_12_SchlaglochViele bayerische Gemeinden haben auf Druck der Kommunalaufsicht die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung ABS) erlassen.

Das heißt, wenn die Straße vor Ihrer Gartentür so wie hier auf den Fotos ausschaut, sollten Sie sofort anfangen zu sparen, denn die Erneuerung oder Verbesserung der Straße kann für Sie als Anlieger sehr teuer werden. € 5000 / € 10.000 oder mehr sind keine Seltenheit. Auch wenn nur die alte Beleuchtung in neue, stromsparende LED-Leuchten ausgetauscht wird, ist das eine Verbesserung. Die Gemeinde spart dann Stromkosten, Sie zahlen die Baukosten.

Die Ausbaubeitragspflicht entsteht automatisch, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (u.a. technische Vollendung der Baumaßnahme, wirksame Satzung, Vorliegen aller Rechnungen) erfüllt sind. Den Gemeinden kommt bei der konkreten Ausgestaltung der Verbesserungs- oder Erneuerungsmaßnahme ein erheblicher Ermessensspielraum zu.
(Siehe auch: www.verwaltungsservice.bayern.de – Straßenausbaubeiträge Erhebung)

Diesem Ermessensspielraum der Gemeindeverwaltung haben weder einzelne Anlieger noch auf die Schnelle gegründete Bürgerinitiativen wirksam etwas entgegen zu setzen.

Wir – eine kleine Gruppe von ehrenamtlich tätigen Betroffenen – haben daher die »verbib« gegründet mit dem Ziel möglichst viele Bürgerinitiativen zu bündeln und gemeinsam die Änderung des KAG zur Straßenausbausatzung zu erreichen. Wir arbeiten zusammen mit verschiedenen Eigenheimverbänden und waren Anfang April 2014 ins Maximilianeum zum Informationsaustausch eingeladen. Weitere Treffen sollen folgen und ein runder Tisch eingerichtet werden, so die Zusage von Mitgliedern des Bayerischen Landtags.

Unser Gewicht und damit unser Einfluss hängt ab von der Anzahl unserer Mitglieder. Je mehr Befürworter unserer Initiative es gibt, desto eher wird die Bayerische Staatsregierung auf unsere Forderung eingehen, die Verpflichtung der Gemeinden zum Erlass der Straßenausbausatzung abzumildern oder ganz aufzuheben.

Warten Sie also nicht ab, bis Ihnen der Straßenausbaubeitrag ins Haus flattert, denn dann könnte es zu spät sein.

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rosmarie_brosigInformieren Sie sich unverbindlich auf unserer homepage: www.verbib.de

Werden Sie Mitglied unserer Initiative und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die vom Verband Wohneigentum Bayern e. V., 92637 Weiden auf die Internet-Plattform gestellte openPetition. Link

Nur mit Ihrer Unterstützung können wir etwas für Sie tun, damit Sie nicht für die Straßen, Wege, Parkplätze und anderes zahlen müssen, die auch andere Verkehrsteilnehmer nutzen und deren Sanierung die Gemeinde jahrelang vernachlässigt hat.

Rosmarie Brosig, Gilching Tel. 08105 22315
E-Mail: RosmarieBrosig@gmx.de

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