Skepsis zu den »von oben« vorgelegten Volksentscheiden in Bayern – eine Nachlese

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Renate Müller

Etwa zwei Wochen vor der Landtagswahl erfuhr ich durch ein Infoschreiben der GEW erstmals, dass neben Landtags- und Bezirkstagswahl auch noch Volksentscheide zur Abstimmung kommen. „Die «Schuldenbremse« bremst Bildung und soziale Gerechtigkeit aus! GEW Bayern lehnt bei Volksentscheid am 15. September Aufnahme der sogenannten «Schuldenbremse« in die Bayerische Verfassung ab. Im Wahlkampf in Bayern drohen die am 15. September zugleich anstehenden fünf Volksentscheide in der öffentlichen Wahrnehmung nahezu vollständig unterzugehen“, so die einleitenden Sätze des Schreibens.

Bei der Recherche im Internet fand ich einen Zeitungsartikel, in dem erwähnt wurde, dass außer der Grünen-Fraktion alle Parteien des Bayerischen Landtags beschlossen hätten, fünf Verfassungsänderungen dem Volk zum Entscheid vorzulegen. Auf der Seite der Landtagsfraktion der Grünen gab es dazu folgende Erklärung:

Warum die Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Volksentscheide empfiehlt

Am 15. September 2013 findet nicht nur die Wahl des Bayerischen Landtages statt, sondern auch eine Volksabstimmung über einige Änderungen der Bayerischen Verfassung (BV). „Die zur Abstimmung stehenden Ergänzungen haben lediglich Alibi-Charakter“, kritisiert deren rechtspolitische Sprecherin Christine Stahl. Deshalb empfiehlt die Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Volksentscheide.

Die GRÜNE Position

Christine Stahl erklärt: „Einer Verfassung, in die regelmäßig die politischen Wunschvorstellungen der aktuell Regierenden aufgenommen werden, droht beliebig zu werden. Sie wird durch die Ergänzungen unverbindlicher Programmsätze geschwächt, da die Ergänzungen nicht zu einklagbaren Rechtsansprüchen führen, sondern lediglich Staatsziel-Bestimmungen benennen.“ Die Landtagsgrünen haben vor diesem Hintergrund alternative Regelungsmöglichkeiten für die einzelnen politischen Handlungsfelder vorgeschlagen.

  • Die Förderung des ländlichen Raumes könnte – ohne aufwändige und folgenlose Verfassungsänderungen – etwa durch ein sinnvolles LEP (Landesentwicklungsprogramm) erfolgen. Gerade hier hat aber aktuell die schwarz-gelbe Staatsregierung versagt und alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen gegen sich aufgebracht (Gewerkschaften, Wirtschaft, Kommunen und Verbände). Die konkrete Politik der Staatsregierung hat damit in den vergangenen fünf Jahren genau das konterkariert, was nun in die Verfassung aufgenommen werden soll.
  • Die Stärkung des Ehrenamtes kann nicht durch einen Satz in der BV geschehen, sondern braucht konkrete Maßnahmen – etwa eine sinnvolle Regelung zur Freistellung am Arbeitsplatz und Steuerbefreiungen für AbsolventInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres. Solche Anträge zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen wurden durch die Landtagsmehrheit regelmäßig abgelehnt.
  • Die Festschreibung von Mitbestimmungsrechten des Landtages gegenüber der Staatsregierung im Bundesrat im Hinblick auf Angelegenheiten der Europäischen Union halten zahlreiche ExpertInnen für verfassungswidrig oder zumindest für folgenlos. Zuständig ist die Bundespolitik, die hierfür das Grundgesetz ändern müsste.
  • Die Schuldenbremse ließe sich alternativ gesetzlich regeln, ein Vorstoß der Landtagsgrünen hierzu war erfolglos (16/13206). Voraussetzung für einen soliden und transparenten Staatshaushalt wäre, dass statt vieler Schattenhaushalte Klarheit im Etat hergestellt wird. Auch für diese Verfassungsbestimmung gilt, dass konkrete Politik notwendig wäre, statt eines weiteren Placebos im Verfassungstext – zumal hier bereits die Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt und einzuhalten ist.
  • Die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird nicht durch einen Satz, der implizit ohnehin schon in der Verfassung enthalten ist, verbessert, sondern durch ein transparentes Verfahren beim Kommunalen Finanzausgleich.

Für alle Änderungen ist zu befürchten, dass diese selbst von den vier antragstellenden Fraktionen nicht besonders ernst genommen werden. Christine Stahl: „Statt eines bei Gesetzesänderungen üblichen Deckungsvorschlags für den finanziellen Mehraufwand findet sich jeweils der lakonische Vermerk »Kosten: keine«. Wenn die Verfassungsänderungen den Freistaat aber kein Geld kosten, können sie weder den Kommunen oder dem ländlichen Raum Geld bringen, noch einen Beitrag zur Förderung ehrenamtlichen Engagements leisten.“

Diese Ablehnungsgründe leuchteten mir ein, und ich beschloss, bei allen fünf Entscheiden mit Nein zu stimmen. Ich nahm auch an, dass viele WählerInnen aufgrund mangelnder Information einen leeren Zettel abgeben würden. Da bei Verfassungsänderungen mindestens 25 % der Wahlberechtigten zustimmen müssen, ging ich davon aus, dass dies nicht erreicht würde.

Aber weit gefehlt – offenbar war die breite Mehrheit der WählerInnen bestens informiert und hat fünfmal Ja angekreuzt.

Renate Müller

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