Schongau: Voraussetzungen für Zuschüsse neu geregelt

Nicht nur Schongauer Vereine bekommen Geld – Auch rechtlich schwer zu fassende »Organisationen« haben Anspruch

Der Stadtrat hat im Juni beschlossen, zukünftig Vereinen und Organisationen für Investitionsmaßnahmen an Gebäuden und dazugehörigen Betriebseinrichtungen auf Antrag Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 € zu gewähren. Der Zuschuss von 20 Prozent wird aber nur vom Eigenanteil der tatsächlich nachgewiesenen Kosten bezahlt, also nach Abzug aller gewährten Fördergelder, die der Verein bzw. die Organisation erhalten hat.

Im Gremium umstritten war die Forderung von SPD und ALS, eine Deckelung der Zuschüsse vorzunehmen. Die CSU-Ratsmitglieder waren sich einig und lehnten mit dem einzigen anwesenden UWV-Rat Schnabel das Ansinnen ab, Zuschüsse innerhalb von 10 Jahren auf maximal zwei der beschlossenen Höchstbeträge zu beschränken, konnten aber gegen die Mehrheit aus SPD und ALS nichts ausrichten.

Die Diskussion wurde etwas schärfer, als die Alternative Liste auch noch durchsetzen wollte, dass nur ortsansässige Vereine Zuschüsse erhalten sollten. Hier waren sich CSU und SPD einig, dass neben den Vereinen auch andere »Organisationen« zuschusswürdig sind. Und was hinter dem rechtlich wohl nicht so ganz eindeutig fassbaren Begriff »Organisationen« zu verstehen ist, wurde deutlich, als CSU-Fraktionschef Eberle das Wort ergriff. Er ärgerte sich, dass die ALS es ablehnt, auch den Kirchen Zuschüsse zukommen zu lassen.

Mein Einwand dazu wurde in der Heimatpresse knapp aber zutreffend so zusammengefasst: „Siegfried Müller (ALS) aber bestand auf der Tatsache, dass die Förderung für Organisationen mit so einem großen Überbau wie Kirchen, die auch noch durch Steuergelder finanziert werden, nicht gedacht sei.“

Die immense Förderung der Kirchen durch den Staat, d. h. durch Steuergelder von Millionen von Nichtmitgliedern rechtfertigt aus meiner Sicht keine zusätzliche städtische Förderung.

Insgesamt gesehen ist die bisherige Praxis unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung deutlich verbessert worden. Die beschlossenen Richtlinien sind begrüßenswert und ergeben mehr Planungssicherheit.

Härtefälle wird es sicher geben, vor allem dann, wenn die Stadt selbst ein besonderes Interesse am Erhalt einer Einrichtung, eines Bauwerks usw. hat. Die Entscheidungshoheit liegt ohnehin immer beim Stadtrat.

Siegfried Müller

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