Bei einer Bauausschuss-Sitzung am 14. Juli 2020 in Schongau wurde u. a. folgender Punkt, der ursprünglich nicht auf der Tagesordnung stand, nachgeschoben: Das Heizkraftwerk in Altenstadt hat in einem beschleunigten, nichtöffentlichen Verfahren beantragt, künftig auch Ersatzbrennstoff aus Müll einsetzen zu dürfen.
Allerdings sei vergessen worden, Schongau als Nachbargemeinde am Verfahren zu beteiligen. Nur durch Zufall habe Bürgermeister Sluyterman davon erfahren.
Später wurde dann noch bekannt, dass die Nachbargemeinde Burggen auch noch nichts von diesen Plänen des Kraftwerksbetreibers wusste.
Auch Mitglieder des Gemeinderats der Standortgemeinde Altenstadt erfuhren von diesem Antrag des Betreibers erst am 16. Juli aus dem Zeitungsartikel über die Schongauer Sitzung, mussten dann jedoch bereits bei der Gemeinderatssitzung am 21. Juli darüber abstimmen.
Ein Schongauer Besucher der Sitzung schilderte seine Eindrücke aus der Gemeinderatssitzung wie folgt:
Es wurde mehrfach betont, dass die Stellungnahme der Gemeinde Altenstadt gar keinen Einfluss auf die Genehmigungsentscheidung habe.
Zudem wurde wiederholt geäußert, dass Ersatzbrennstoffe wie bei UPM in Schongau verbrannt werden sollen. Dadurch wurde der Eindruck erweckt, das Material komme aus Erbenschwang. Dies habe schließlich zu der Aussage eines Gemeinderats geführt: „Wenn der Ersatzbrennstoff aus Erbenschwang dort verbrannt wird, dann ist das unser Müll und die Transportwege sind kurz, dann ist das ja in Ordnung.“
Die Erbenschwanger EVA GmbH hat sich allerdings auf Anfrage dazu wie folgt geäußert: „Nachdem wir kein Material für das HKW Altenstadt bereitstellen, müssen andere Brennstoffe diesen [Qualitäts-]Nachweis erst liefern. Nicht jeder Ersatzbrennstoff wird technisch so gründlich aufbereitet wie bei uns.“
Einige Gemeinderäte sahen das Vorhaben auch kritisch. „Wir müssen da schon mal Tacheles reden. Hier entsteht eine Anlage, in der in großem Maß Müll verbrannt wird.“ Auch mögliche schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung wurden angesprochen. „Wir sollten da auch die Sorgen der Anwohner in Schongau ernst nehmen, die durch die Anlage besonders betroffen sind.“
Aber letztendlich wurde dann doch mit 9 zu 7 Stimmen die Zustimmung erteilt.
Der Schongauer Bürger beantragte eine Überprüfung des Beschlusses durch die Rechtsaufsicht – unabhängig davon auch mehrere Altenstädter Gemeinderäte.
Mit einem Schreiben vom 18. August bekamen sie die Mitteilung, dass die Aufsichtsbehörde keine Veranlassung sehe, die Beschlüsse zu beanstanden.
Renate Müller, Schongau
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