Die Mehrheit im Stadtrat hält nichts von dieser „Pseudo- und Schein-Transparenz“
In der Sitzungsladung des Schongauer Stadtrates werden nach wie vor die nichtöffentlichen Themen der interessierten Öffentlichkeit vorenthalten. Gemäß § 21 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung müssen nur die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen aufgeführt werden. Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen bleibt unveröffentlicht.
Diese Praxis der Geheimhaltung von Themen ist mit dem Grundsatz des freien Zugangs zu Informationen im öffentlichen Bereich zumindest fragwürdig.
Die Landeshauptstadt München sowie die Stadt Penzberg haben hier eine Vorreiterrolle eingenommen und geben die Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzungen der Öffentlichkeit und den Vertretern der Presse in allgemeiner Form bekannt.
Durch das Vorpreschen der Stadtverwaltung mit einer Beschlussvorlage und der Absicht, dem Beispiel von München und Penzberg zu folgen und die Öffentlichkeit zumindest über die nichtöffentlich zu behandelnden Themen vorab zu informieren, hätte der Stadtrat noch im Dezember für eine bessere Information der Öffentlichkeit sorgen können.
Aber es kam anders. Von der CSU und der UWV gab es heftigsten Widerstand gegen diese beantragte „Scheininformation“ bzw. „Pseudotransparenz“, mit der niemand etwas anfangen könne. Diese „Halböffentlichkeit“ würde nur Probleme verursachen, hieß es. Hinzu kam noch die Befürchtung, dass mit diesen unnötigen Zusatzinformationen auch noch „die Presse auf die Jagd geschickt wird“. Angesichts dieser Grundhaltung war schnell klar, dass der Verwaltungsvorschlag keine Mehrheit finden würde.
Die vier anwesenden Ratsmitglieder der Alternativen Liste waren nicht bereit, diesen Negativcocktail einfach so hinzunehmen. Aus ihren Reihen kam der Hinweis, dass die Kenntnis nichtöffentlicher Punkte sehr wohl nützliche Informationen liefern könne. Wenn – wie in der Penzberger Vorlage – Baumaßnahmen in bestimmten Straßen geplant sind oder städtebauliche Verträge für ein bestimmtes Baugebiet abgeschlossen werden, dann habe das durchaus einen Informationswert. Insofern wäre es auch in Schongau nicht uninteressant, wenn die Bürgerschaft vorab erfahren könnte, ob z. B. der Asylkoordinator oder die Wirtschaftsförderin ein- oder ausgestellt werden soll.
Die Konstellation bei der Abstimmung war eine Premiere. Der Bürgermeister und ein SPDler stimmten mit den vier ALS-Räten für die Bekanntgabe nichtöffentlicher Themen. Die 13 Gegenstimmen aus CSU/UWV/SPD sorgten aber für eine klare Mehrheit, um diese sogenannte „Pseudotransparenz“ zu verhindern.
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