Schongau: Mehr Finanzmittel fürs Gemeinwohl wurden abgelehnt

Haushalt beschlossen – Alternative Liste stimmt dagegen

Seit Jahrzehnten umstritten: der Hebesatz der Gewerbesteuer

Im Haushalt der Stadt Schongau sind viele Projekte eingeplant, die entweder 2017 oder bis Ende der Amtsperiode 2020 realisiert werden sollen. Die Finanzmittel reichen aber nicht aus, um die große Anzahl der teils notwendigen, teils wünschenswerten bzw. auch heftig umstrittenen Projekte (wie z. B. eine Aufstiegshilfe zur Altstadt auf Wunsch der CSU) zu realisieren. Es ist sogar fraglich, ob die als »mittelfristig erforderlich« deklarierten Pflichtaufgaben erfüllt werden können.

Ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. wäre deshalb im Hinblick auf die laufenden Projekte – u. a. für die Sanierung der Grundschule und den Neubau »Haus für Kinder« – die absolut notwendige Minimallösung auf der Einnahmenseite und hätte die Holdings und GmbHs nicht belastet, sondern die massive steuerliche Entlastung dieser Kapitalgesellschaften durch die Unternehmensteuerreform 2008 nur geringfügig reduziert (von -9,34 auf -9,00 Prozent!).

Eine Entscheidung, die zur Zeit ansteht: Weiterbetrieb des Eisstadions durch den TSV mit ausreichendem Zuschuss der Stadt, komplette Übernahme durch die Stadt oder sogar die Schließung?

Dennoch wurde der im Februar 2016 mit knapper Mehrheit beschlossene Hebesatz von der CSU/SPD/UWV-Ratsmehrheit um 30 Prozentpunkte von 380 auf 350 v. H. gesenkt. Mit der Absichtserklärung dieser Ratsmehrheit, den Hebesatz von 350 v. H. sogar bis zum Ende der Amtsperiode im Jahr 2020 stabil zu halten, verzichtet die Stadt auf Einnahmen von mehreren Millionen Euro. Auch die SPD-Fraktion stimmte diesmal fast geschlossen dem Haushalt mit abgesenktem Hebesatz zu. Die Alternative Liste sowie SPD-Rat Peter Huber wollten diese Rolle rückwärts nicht mittragen und lehnten den Haushalt ab.

Die »Argumente«, die im Schongauer Stadtrat immer wieder zu hören sind, wenn es um die Finanzierung zum Wohl der Allgemeinheit geht, bieten durchaus Stoff zum Nachdenken und sollten mal zusammengefasst werden. Hier nur ein paar Beispiele: Immer wieder bringt die CSU die Metapher der „Schraube“, an der nicht gedreht werden sollte, nach unten anscheinend schon – wie jetzt geschehen – aber keinesfalls nach oben! Stets ignoriert wird zudem die Tatsache, dass ein Hebesatz von 380 v. H. für Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen am günstigsten ist, aber trotzdem die Entlastung der Konzerne längst nicht erreicht. Wer auch die Konzerne wieder etwas stärker an der Finanzierung der Stadt beteiligen will, muss sich z. B. von Stadtrat Hild (UWV) anhören, dass solche „Schaufensterreden“ überflüssig seien. Und wehe, wenn jemand sagt, dass andere Orte in und außerhalb unseres Landkreises wie Weilheim, Peißenberg, Peiting, Hohenfurch, Burggen, Steingaden, Bernbeuren, Murnau (und viele weitere!) inzwischen einen Hebesatz von 380 v. H. haben, bringt Bürgermeister Sluyterman stets den Einwand, man könne doch „nicht Äpfel mit Birnen vergleichen“. Soll wohl heißen, dass die »Birne« Schongau mit keiner der anderen 380er »Apfel«-Kommunen vergleichbar ist.

Sigi Müller

 

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Anhang
Zur Entlastungswirkung in Bezug auf Personenunternehmen noch zwei Zitate:

„Die Entlastungswirkung für Personenunternehmen ist bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. am größten.“
„Eine Festsetzung des Gewerbesteuer-Hebesatzes bei 380 v. H. entlastet gerade auch kleine und mittlere Personenunternehmen.“

Quelle: Bayerischer Gemeindetag 8/2009

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