Schongau: »Haus für Kinder« kommt in städtische Hand

Mehrheit des Stadtrats will vorerst den Versuch einer städtischen Trägerschaft wagen

Die seit Längerem anhaltende Diskussion über eine Vergabe der Trägerschaft an eine kirchliche oder andere private Institution ist vorerst beendet.

Nachdem vor allem seitens der CSU- und UWV-Fraktion die Abgabe städtischer Kindergärten an andere Träger immer wieder gefordert wird, war mit dieser Entscheidung nicht unbedingt von vornherein zu rechnen.

Bereits im Jahr 2011 legte die Verwaltung Zahlen vor, die klar aufzeigten, dass die Vergabe von städtischen Kindergärten an einen anderen Träger keine Einsparungen im städtischen Haushalt bewirken würden.

Gleichwohl brachte dies keine Beruhigung in die Diskussion. Die Zahlen der Verwaltung werden nach wie vor angezweifelt – so auch in der letzten Stadtratssitzung – und der neoliberale Mythos »Privat vor Staat« wird weiterhin von Ratsmitgliedern propagiert, die der Auffassung sind, Schongau habe kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem.

Die neue Aufstellung der Verwaltung zeigt jedoch wiederum, dass – u. a. auch durch die gesetzlich vorgegebene kommunale Förderung privater Träger – keine nennenswerten Einsparungen zu erzielen sind. Zu berücksichtigen sind auch noch die Defizit-Vereinbarungen, die in Schongau mit den drei Kindergärten des kirchlichen Trägers bestehen. Wenn in diesen Kindergärten ein Defizit entsteht, ist die Stadt verpflichtet, einen Anteil von 80 Prozent zu übernehmen.

Des Weiteren ist festzustellen, dass die kommunale  Trägerschaft aus weltanschaulicher Sicht eine neutrale Haltung garantiert. Selbstverständlich werden aber christlich geprägte Festtage (St. Martin, Nikolaus usw.) entsprechend gewürdigt und ins Programm eingebaut. Das Fachpersonal wird nach Tarif (TVöD) bezahlt und ein Anstellungsvertrag ist nicht an eine bestimmte Konfession gebunden. Auch könnte bei anderen Trägern der Lohn geringer sein, wie Armin Schleich (SPD) in der Sitzung anmerkte.

Wenn die Stadt mehrere Kindergärten betreibt, kann bei Ausfall von Personal (z. B. durch Krankheit) flexibler reagiert werden. Der Einsatz von »Springern« und die Erfüllung des Anstellungsschlüssels ist besser zu handhaben. Bei Nichterfüllen der Vorgaben durch Personalausfall drohen zudem Kürzungen der staatlichen Förderung. Fazit: Vieles spricht für eine städtische Trägerschaft.

Sigi Müller

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