Seit Jahrzehnten scheiterten in Schongau mehrere Versuche, ein Akteneinsichtsrecht für das einzelne Stadtratsmitglied in der Geschäftsordnung festzuschreiben.
Ein Recht, von dem Bürger sowieso annehmen, dass es existiert – wie in Gesprächen immer wieder deutlich wurde. Denn wie sollen gut abgewogene Entscheidungen getroffen werden, wenn der Zugriff auf wichtige Informationen nicht gewährleistet ist?
Auch in meiner Zeit im Kreistag von 1996 bis 2014 scheiterte ein diesbezüglicher Antrag mehrmals. Ein Gegenargument wurde dabei gerne vorgebracht: Dies sei rechtlich nicht zulässig. Ob das der Grund dafür war, dass bisher immer eine Mehrheit der Kommunalpolitiker in Stadt und Kreis gegen ein Recht auf umfassende Information, d. h. für die Beschränkung eigener Rechte stimmte, kann ich nicht beurteilen – verstehen konnte ich es noch nie.
Bei der Sitzung des Schongauer Stadtrats am 7. Juli 2020 ging nun der Antrag der ALS erstmals mit 20 zu 4 Stimmen durch. Die Gegenstimmen kamen ausschließlich aus den Reihen der SPD.
Bürgermeister Sluyterman, der ebenfalls dagegen stimmte, will die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses noch von der Rechtsaufsicht, die im Landratsamt angesiedelt ist, überprüfen lassen.
Ich bin schon gespannt auf das Ergebnis.
Renate Müller, Schongau
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