Die CSU-Fraktion will keinen »Marie-Juchacz-Platz« und zieht alle Register
Nach den beiden im Stadtrat gescheiterten Vorstößen der CSU-Stadträte sowie des CSU-Kreisheimatpflegers, gibt es auf Wunsch von Ex-CSU-Stadtrat Eberle eine Bürgerbefragung, zu der sich nun doch noch eine satte Mehrheit im Stadtrat mit nur 4 Gegenstimmen (ALS 2, SPD 1, UWV 1) durchgerungen hat. Ganz haben die Bürger das Heft nicht in der Hand. Es gibt zwar kein Quorum in Bezug auf die Teilnehmerzahl, aber letzten Endes entscheidet dann doch wieder der Stadtrat – zum 5. Mal! Die Auffassung, dass eine Bürgerbefragung eher am Anfang einer Entscheidung stehen sollte, wurde zur Kenntnis genommen.
Siegfried Müller, Schongau
Fast drei Jahrzehnte Stadtpolitik – das Ende naht (1)
Kommentar von Sigi Müller
Jetzt wird also die vom Stadtrat mehrheitlich getroffene Entscheidung, das Plätzchen zwischen Münztor und Friedhof Marie-Juchacz-Platz zu nennen, erneut aufgetischt. Wie wenn es nichts Wichtigeres gäbe, muss sich nun die Verwaltung aufgrund eines weiteren Beschlusses mit einer Bürgerbefragung beschäftigen. Solche Maßnahmen könnten auch als Beschäftigungstherapie durchgehen, wenn wenig zu tun ist.
In dieser Amtsperiode hat sich einiges hochgeschaukelt. Es gibt jetzt sogar eine Tendenz im Stadtrat, nichtöffentlich getroffene Mehrheitsbeschlüsse des Stadtrats wieder zu kippen, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Das ist aus meiner Sicht mehr als fragwürdig, vor allem wenn es auch um die Abwendung von Schäden geht. Nach Auffassung der Verwaltung darf dies jedoch nicht bekannt gegeben werden. Immerhin habe ich jetzt kurz vor Ende meiner Amtszeit zum ersten Mal in all den Jahren erleben dürfen, dass ein mit deutlicher Mehrheit getroffener Beschluss der Stadtrats der Rechtsaufsicht mit der Forderung vorgelegt wurde, die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festzustellen. Die sonst in Wahlkämpfen stets so hoch gelobte Transparenz darf es also bei Schäden und Fehlentscheidungen nicht geben, falls u. a. auch Versäumnisse von Stadtrat und/oder Behörden vorliegen. Das gibt zu denken. Fazit: Bei rechtsaufsichtlicher Beanstandung bliebe dann nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht.
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