Schnapsidee Ankerzentren?

Titel Hubert Pfeffer Ankerzentren

Die Transit-Zentren in Bamberg und Manching – Vorbilder für bundesweite Pläne? (Cartoon: Hubert Pfeffer)

Große Unterkünfte für Geflüchtete – Zeichen der Ausgrenzung?

Das Bundesinnenministerium (BMI) plant, demnächst sogenannte AnKER (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs)-Zentren zu errichten. Die Rückführung soll dabei im Vordergrund stehen und die Bemühungen um bessere Intergration eher verdrängen.

Alle neu ankommenden Schutzsuchenden sollen künftig in diesen neuen Ankerzentren untergebracht werden – mit mehreren schwerwiegenden Folgen, die von PRO ASYL u. a. wie folgt dargestellt werden:

  • Die Isolation in solchen Zentren behindert die Integration derjenigen, die in Deutschland bleiben werden.
  • Flüchtlingen fehlt der Zugang zu Beratungsstrukturen oder Rechtsbeistand – viele von ihnen werden in der Praxis sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung dastehen.
  • Solche Großunterkünfte für Flüchtlinge sind stigmatisierende Zeichen der Ausgrenzung, sie werden häufig zum Kristallisationspunkt von Hasskampagnen.

Staatlich angeordnete Integrationsverhinderung

Eine dauerhafte Isolierung in Massenunterkünften abseits von großen Orten sei laut PRO ASYL für die Betroffenen katastrophal. „Wem über lange Zeit hinweg der Zugang zu Schule, Arbeit, neuen Nachbarn und Ehrenamtlichen versperrt wird, der lernt nur schwer die deutsche Sprache, knüpft keine dringend benötigten Kontakte, um richtig in Deutschland anzukommen“, so heißt es in der Stellungnahme der Organisation für Menschenrechte.
Wenn eine „positive Bleibeperspektive“ zu erwarten ist, sollen Flüchtlinge auch weiterhin auf Kommunen verteilt werden. In den Ankerzentren sollen nur diejenigen bleiben, die Deutschland wieder verlassen werden. Diese Annahme sei aber nicht nachvollziehbar, sagt Max Klöckner von PRO ASYL und „in mehreren Punkten falsch“.
Zunächst sei unklar, wann die genannte Verteilung genau erfolgen soll. Nicht einmal Innenminister Seehofer selbst könne das konkretisieren. „Wenn Klarheit über ihren Status besteht“ könne auch heißen: „nach Abschluss des Asylverfahrens.“ Dann aber seien schon viele Monate für die Integration verloren gegangen.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, protestierte bereits Ende April gegen die Schaffung sogenannter »AnKER«-Zentren.

Anlässlich eines Delegiertentages verabschiedete der Vorstand der Gewerkschaft die Resolution »AnKER-Zentren? Nicht mit uns!« und konfrontierte mit Zustimmung der rund 250 Delegierten sowohl Bundesinnenminister Seehofer als auch die Abgeordneten des Bundestagsinnenausschusses von CDU/CSU, der SPD, der FDP, der Linken und von B90/Die Grünen mit herber Kritik.

In ihrer Petition wendet sich die GdP „aus grundsätzlichen, verfassungsrechtlichen und sachlichen Erwägungen entschieden gegen die Umsetzung solcher Vorhaben“. Sie erinnert insbesondere die Regierungsparteien an die Zusage, „eine Stärkung der Bundespolizei zugunsten der Wahrnehmung ihrer bestehenden Aufgaben“ vorzunehmen. Das Personal sei ausdrücklich „für eine Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger (insbesondere an Bahnhöfen und in den Grenzräumen) vorgesehen sowie zur Entlastung der BundespolizistInnen – und nicht zur Übernahme neuer Aufgaben“.

Fazit: Die GdP lehnt den Einsatz der Bundespolizei zur Beschleunigung von Asylverfahren in AnKER-Zentren ab. Die Bundespolizei müsse ihre Kernaufgabe der Grenzpolizei wieder wahrnehmen dürfen.

Zu den Forderungen der GdP zählen zwei Aussagen aus der Resolution, die an Klarheit kaum zu toppen sind:

  • „Wirksamer Grenzschutz statt Isolation und Internierung“
  • „Keine jahrelange Kasernierung und Isolation von Schutzsuchenden“
Sigi Müller, Schongau

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