Die Zustände in den Schlachtbetrieben der Firma Tönnies haben bei mir Erinnerungen wach werden lassen.
Erinnerungen an den Kampf zum Erhalt regionaler Schlachthöfe Ende der 1990er und Anfang der 2000er Jahre.
Einer dieser für eine kleinteilige Landwirtschaft und für eine regionale Vermarktung so wichtigen Schlachthöfe befand sich damals in Weilheim. Der damalige grüne Kreisrat Josef Albrecht aus Oderding setzte sich über Jahre hinweg zunächst gegen die Schließung dieser Einrichtung ein – und danach noch ebenso engagiert für eine Wiederinbetriebnahme. Leider aber erfolglos.
Im Juli 2001 erreichte Albrecht zunächst folgenden Beschluss des Kreisgremiums: „Der Schlachthof Weilheim soll möglichst weiter betrieben und vor allem für die bäuerliche Nutzung und die Wirtschaft in der Region aufrechterhalten werden. Der Landkreis unterstützt die Bemühungen, neue und tragfähige Nutzungskonzepte für den Schlachthof zu erarbeiten.“
Viel hat das dann aber doch nicht genutzt. Der Schlachthof wurde geschlossen. Josef Anbrecht aber gab, wie so typisch für ihn, noch nicht auf. So findet sich in den Protokollen des Kreistags aus dem Jahr 2003 ein wie folgt überschriebener Dringlichkeitsantrag von ihm:
»Förderung der regionalen Wirtschaft: Erhalt und Wiederinbetriebnahme des öffentlich geförderten Weilheimer Schlachthofs«
Aus diesem Antrag zitiere ich einen im Hinblick auf die aktuelle Schlachthofsituation bemerkenswerten Abschnitt:
„ … Unser politisches Ziel muss es ein, sinnvolle und regionale Wirtschaft zu fördern. Wenn wie bei diesem Regionalschlachthof die Chancen für unsere heimische Landwirtschaft gefördert werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher garantiert regional erzeugte Produkte erhalten können, ist das nur ein zusätzliches Argument für den Schlachthof. Wer weiß, wie es auf Großschlachthöfen zugeht und wie weit Schlachttiere oft qualvoll transportiert werden, wird sich gern für den Erhalt des Schlachthofes einsetzen.“
Im März 2003 wurde dann ein Antrag von Kreisrat Josef Albrecht zur Wiederinbetriebnahme des Schlachthofes Weilheim von der Mehrheit des Kreistages wegen »Nichtzuständigkeit« abgelehnt. Die Ablehnung mit der Begründung »Nichtzuständigkeit« war übrigens unter Landrat Braun ein von ihm und seiner CSU-Mehrheitsfraktion vielfach angewandtes Vorgehen, um unliebsame Themen von vornherein von jeglicher Debatte auszuschließen (z. B. Fuchstalbahn, Mobilfunk, Schließung von Teilhauptschulen, Gentechnik …). Natürlich kann der Kreistag zunächst einmal nur Beschlüsse zum eigenen Wirkungskreis fassen. Darüberhinaus kann er aber durchaus auch Forderungen z. B. an die Staatsregierung oder Resolutionen zu Themenfeldern verabschieden, die die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis betreffen, und da wo es politisch gerade passte, wurde das auch immer wieder einmal so gehandhabt.
Hans Schütz, Peiting
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