Risiko durch Handy-Strahlung bestätigt


Das leuchtet ein: Handys bei Vorträgen über Schäden durch Mobilfunk ausschalten! (Fotomontage: OHA)

Zusammenhang von Exposition und Tumorbildung „eher wahrscheinlich“

Es ist ein Urteil, das nicht nur in Italien für Aufsehen sorgt: Das Berufungsgericht in Turin bestätigt im Fall eines klagenden Arbeiters namens Romeo den Kausalzusammenhang zwischen Handy-Strahlung und Tumorbildung mit „eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich”.

Nach Ansicht der Richterin des Berufungsgerichts Turin wurde das Akustikusneurinom (= gutartiger Tumor des Hör- und Gleichgewichtsnervs) des Arbeiters durch die Benutzung des Mobiltelefons verursacht. Damit bestätigte das Gericht in seinem am 13. Januar 2020 veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Tribunals von Ivrea aus dem Jahr 2017 in vollem Umfang.

Die Auffassung des Gerichts wird bestätigt durch „epidemiologische Daten, die Ergebnisse von Tierversuchen (derzeit nicht im Widerspruch zu anderen Versuchen derselben Art), die Dauer und Intensität der Exposition (…), die besonders wichtig sind angesichts der – auf wissenschaftlicher Ebene – festgestellten Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen der Exposition gegenüber Mobilfunk-Funkfrequenzen und dem Risiko von Akustikusneurinomen sowie das Fehlen jedes anderen Faktors, der die Krankheit hätte verursachen können“.

Die wissenschaftliche Analyse durch unabhängige, vom Gerichtshof bestellte Sach­verständige erkläre so den Kausalzusammenhang. Die Gutachten hätten „starke Beweise für die Behauptung einer kausalen Rolle zwischen der beruflichen Exposition des Beschwerdeführers, seiner Strahlenexposition durch Mobiltelefone und der aufgetretenen Krankheit“ nachgewiesen. Die Berufung der INAIL (gesamtstaatliches Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle) wurde zurückgewiesen.

Industrielle Interessenkonflikte, wenn der Gutachter der ICNIRP angehört

Die ICNIRP ist eine private Organisation. Mehrere ICNIRP-Mitglieder sind durch Beratungsbeziehungen mit dieser Industrie unweigerlich verbunden.

Der Fall »Romeo« ist auch deshalb historisch, weil diese Gerichtsentscheidung die Forschungslage zur tumorauslösenden Wir­kung nicht-ionisierender Strahlung anerkennt, und vor allem, weil Interessenkonflikte bestimmter, der Mobilfunk-Industrie nahestehender Experten offen benannt wur­den und Studien von Forschern ohne derartige Konflikte (wie z. B. vom Forschungsteam Dr. Hardell) mehr Beachtung fanden.

Dies ist das zweite italienische Berufungsurteil zugunsten eines Arbeitnehmers nach dem Urteil von Brescia im Jahr 2010 (Fall Marcolini), das mit der Bestätigung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2012 abgeschlossen wurde.

Diese aktuelle Entscheidung rechtfertigt zudem die Notwendigkeit eines Moratoriums für den Einsatz von 5G.

Zusammengefasst von Sigi Müller

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