Interview mit Herrn Michael Eberle, Direktor des Amtsgerichts Landsberg/Lech
OHA: Herr Eberle, vor genau einem Jahr hat Amtsgerichtsdirektorin Regina Sieh in der Öffentlichkeit auf das Problem hingewiesen, dass Einzelpersonen und Gruppen auf vielfältige Weise die Arbeit des Amtsgerichts Weilheim massiv behindern. Sie selbst haben damals in diesem Zusammenhang von „zirka 5 solcher Fälle im Monat“ gesprochen, von denen sämtliche Abteilungen des Gerichts betroffen seien. Viel Aufsehen hat diese alarmierende Mitteilung seinerzeit nicht verursacht, aber nun hat der Mord eines „Reichsbürgers“ an einem Polizisten die Öffentlichkeit aufgeschreckt.
Sie sprachen seinerzeit von „Germaniten“, die den Behörden Schwierigkeiten bereiten, in den Medien ist aber auch von „Reichsbürgern“ die Rede. Handelt es sich um verschiedene Bezeichnungen ein und derselben Personengruppe? Wenn nicht: Was unterscheidet sie, gibt es „Schnittmengen“?
M. E.: Reichsbürger bzw. Germaniten sind aus meiner Sicht der gleichen Ideologie zugehörig. Beide lehnen die Bundesrepublik Deutschland, ihre Legislative, Exekutive und Judikative ab. Die Reichsbürger vertreten wohl zusätzlich die Überzeugung, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Da mir aber genaue Einblicke in die Strukturen fehlen, kann ich die teils wirren Strömungen nicht differenzieren. Schnittmenge ist jedenfalls die Ablehnung unseres Grundgesetzes und unseres Staates. Es dürfte auch oft rechtsradikales Gedankengut dabei sein. Einige springen aber wohl auch nur auf den Zug auf, um sich mit z. B. im Internet angebotenen Schreiben z. B. gegen Bußgeldbescheide zu verteidigen.
OHA: Können Sie kurz schildern, wie sich die aktuelle Situation in Ihrem derzeitigen Tätigkeitsbereich für Sie darstellt? Um welche typischen Streitfälle bzw. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geht es? Haben die Vorfälle tendenziell eher zu- oder abgenommen im Vergleich zum Vorjahr?
M. E.: Die Germaniten oder Reichsbürger treten in allen Abteilungen des Gerichtes auf. Sie verstoßen z. B. gegen die Verkehrsregeln, was zu Bußgeldverfahren führt, die sie mit allerlei Tricks endlos in die Länge ziehen; oder sie weisen sich mit selbst gefertigten Ausweisen aus, was den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Auch kommt es zu anderen Straftaten, z. B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auch die Gerichtsvollzieher sind belastet, wenn sie bei Reichsbürgern vollstrecken und z. B. dazu das Grundstück betreten müssen. Dies bedarf oft der Hilfe durch die Polizei. Der schreckliche Vorfall in Mittelfranken betraf ja so eine Vollstreckungsmaßnahme. Die Vorfälle waren leicht zunehmend, seit dem Mord an dem Polizeibeamten sind Reichsbürger aber vorsichtiger und die Trittbrettfahrer abgesprungen.
OHA: Können Sie Genaueres sagen über die Folgen für das Gericht im Hinblick auf Dauer der Verfahren, Beanspruchung der Beamten und Angestellten, zusätzliche Kosten…?
M. E.: Das ist von Verfahren zu Verfahren verschieden. Es gibt Verfahren, da wird der Richter abgelehnt. Der Richter, der dann über das Ablehnungsgesuch entscheiden muss, wird auch abgelehnt und so weiter. Letztlich wird die Akte immer dicker und mehrere Richter müssen eine Vielzahl von Beschlüssen machen. Ähnliche Verzögerungen werden im Bereich der Zustellung und Vollstreckung produziert. Diese Kosten können nicht in Rechnung gestellt werden, eine Missbrauchsgebühr gibt es nur beim Bundesverfassungsgericht. Daher trägt letztlich der Steuerzahler den erhöhten Aufwand.
OHA: In der Pressekonferenz vor einem Jahr haben Sie anschaulich geschildert, mit welchen Argumenten bzw. Methoden die kritisierten Personen die Arbeit des Gerichts behindern. Für einen Außenstehenden ist schwer nachvollziehbar, dass sich der Rechtsstaat in dieser Weise „vorführen“ lässt, schließlich werden massive Behinderungen – bis hin zu Bedrohungen von Richtern und Justizbeamten – aus ganz Bayern berichtet! Welche juristischen, politischen oder praktischen Gründe für die Hilflosigkeit der Justiz gibt es?
M. E.: Das ist der Preis des rechtsstaatlichen Verfahrens. Die Justiz muss die Rechte des Bürgers beachten und wahren. Dies gilt für alle Personen, die vor Gericht stehen. Auch wenn dies manche Reichsbürger ausnutzen, darf die Justiz die Rechtsstaatlichkeit und ihre Werte nicht aufgeben. Wenn ich das noch anmerken darf: Der gleiche Reichsbürger, der die Zuständigkeit deutscher Gerichte bestreitet, wenn er in einer Strafsache angeklagt ist, wendet sich selbstverständlich an eben diese Gerichte, wenn er in einem Zivilprozess sein Recht, etwa auf Schadensersatz, einklagen will.
OHA: Das Amtsgericht München hat laut Pressemitteilung im Jahr 2015 mehr als 20 „Reichsbürger“ wegen versuchter Erpressung oder Beleidigung rechtskräftig verurteilt. Können Sie entsprechende Zahlen aus Ihrem früheren und/oder jetzigen Tätigkeitsbereich nennen?
M. E.: Auch in meinen Tätigkeitsbereich gab es Anzeigen, z. B. wegen Beleidigung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz dürfen ja nicht allen Angriffen schutzlos ausgeliefert sein.
OHA: Was können Justiz und Politik zusätzlich tun, um in Zukunft dem Treiben von Germaniten und Reichsbürgern zu begegnen? Am Amtsgericht München beispielsweise hat vor Kurzem eine Schulung stattgefunden, „Umgang mit Störern in der Strafverhandlung“ und das Brandenburgische Institut für Gemeinwesenberatung hat ein Handbuch für die öffentliche Verwaltung zum Thema „Reichsbürger“ veröffentlicht. Gibt es ähnliche Initiativen auch in Weilheim oder Landsberg oder sind sie geplant?
M. E.: Das Ministerium hat eine sehr gute Zusammenstellung zum Umgang mit Reichsbürgern erstellt. Diese steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Dazu gibt es die Möglichkeit zur Teilnahme an überregionalen Schulungen. Wichtig ist auch, dass die Behörden zusammenarbeiten. Hier sind wir für die Unterstützung durch die Polizei dankbar. Letztlich muss aber auch die Gesellschaft erkennen, dass es sich bei den Reichsbürgern nicht nur um harmlose Spinner, sondern um echte Gefährder handelt und klar gegensteuern. Jeder Bürger sollte daher Stellung beziehen, dazu mag unser heutiges Gespräch einen Beitrag leisten.
OHA: Auch wenn es für einen Juristen abwegig klingen mag: Könnte man Personen, die die Verfassung der Bundesrepublik explizit ablehnen und die Rechtmäßigkeit ihrer Organe bestreiten, nicht die Staatsbürgerschaft aberkennen? Sie wären dann Bürger ihres selbsternannten Fantasiestaates.
M. E.: So weit würde ich nicht gehen. Der Staat sollte aber die Verleihung von Rechten und Berechtigungen einschränken. Wer die Gesetze und Regeln nicht beachten will, sollte keinen Waffenschein bekommen. Auch ist fraglich, ob er zur Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Gewerbeausübung geeignet ist.
OHA: Herr Eberle, wir danken Ihnen für das Gespräch.
2 Kommentare
Ein toller Bericht! Das ist Journalismus. Eine Beurteilung des Interviews findet nicht statt, das soll jeder selbst entscheiden. Toll. Ich kaufe mir hin und wieder die OHA und freue mich, dass es noch eine unabhängige Zeitung in Deutschland gibt. Klein aber fein. Weiter so!
Ich stimme Ihnen zu, dass es sich um Journalismus vom Feinsten handelt. Dieser erschließt sich nur dem Leser, welcher die Akteure aus eigener Erfahrung kennt und zwischen den Zeilen zu lesen vermag.