Reform des Straßenverkehrsgesetzes: Wichtige Etappe auf dem Weg zu besserer Mobilität und mehr Lebensqualität

Bund und Länder schaffen Grundlage für mehr Handlungsspielräume der Kommunen bei Gestaltung des Straßenverkehrs / Nächster Schritt: Ausrichtung der StVO an neuen Zielen / Statement von Agora Verkehrswende

Zur am 14. Juni 2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sagt Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende:

Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einem modernen Straßenverkehrsrecht – es wird aber nicht die letzte sein. Bundesregierung und Länder haben nach einem langen Verhandlungsprozess die Grundlage für mehr Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Gestaltung von Mobilität und öffentlichem Raum geschaffen. Mit der neu gefundenen Formulierung wird das Ziel der Sicherheit des Verkehrs etwas stärker betont, zugleich bleibt der Grundgedanke der Reform unverändert: Neben der ‚Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs‘ sind im Straßenverkehrsrecht nun auch die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung maßgebend.

Das Straßenverkehrsgesetz setzt erst einmal nur den Rahmen. Deshalb kommt es jetzt darauf an, auch die Straßenverkehrsordnung im Sinne der Gesetzesreform weiterzuentwickeln. Für die nächste StVO-Novelle liegt bereits seit letztem Jahr ein abgestimmter Entwurf vor, der zwar noch nicht alle Möglichkeiten ausschöpft, aber für einige Bereiche Verbesserungen bringt. Dieser Kompromiss sollte möglichst noch vor der Sommerpause beschlossen werden, um keine weitere Zeit zu verlieren. Viele Kommunen warten darauf, sich auf einer neuen Rechtsgrundlage für lebenswertere Städte und Gemeinden einsetzen zu können. Mit der geplanten StVO-Novelle könnten sie schon an einigen Punkte ansetzen.

Eine konsequente Ausrichtung der StVO an den erweiterten Zielen des neuen Straßenverkehrsgesetzes ebnet nicht nur den Weg für mehr Lebensqualität, sie sorgt auch für mehr Rechtssicherheit und führt damit zur Entlastung der Verwaltungen und zu weniger Bürokratie.“

Das Straßenverkehrsrecht definiert die Möglichkeiten und Grenzen des kommunalen Handelns, etwa wenn es darum geht, Busspuren und Radwege einzurichten, Höchstgeschwindigkeiten den örtlichen Begebenheiten anzupassen oder das Parken im öffentlichen Raum zu regeln. Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hatte am 24. November 2023 im Bundesrat nicht die erforderlichen Stimmen erhalten. Nach langer Pause rief die Bundesregierung am 6. Juni 2024 den Vermittlungsausschuss an, weil eine neue Kompromisslösung absehbar war. Nach Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses sollen die neuen Ziele des Straßenverkehrsgesetzes so berücksichtigt werden, dass sie „die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen“. Im früheren Entwurf sollten sie einfach neben der Verkehrssicherheit berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen

Vorläufige rechtliche Einordnung zur Reform des Straßenverkehrsrechts. Gutachten von Becker Büttner Held im Auftrag von Agora Verkehrswende (Juli 2023): https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/vorlaeufige-rechtliche-einordnung-zur-reform-des-strassenverkehrsrechts/

Blog-Beitrag „Straßenverkehrsrecht: Die unvollendete Reform“: https://www.agora-verkehrswende.de/blog/reform-des-strassenverkehrsrechts-die-unvollendete/

Blog-Beitrag „StVO reformieren heißt Steuergeld sparen und Bürokratie abbauen“: https://www.agora-verkehrswende.de/blog/stvo-reformieren-heisst-steuergeld-sparen-und-buerokratie-abbauen/

Pressemitteilung Agora Verkehrswende

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