Der Straßenausbau muss solidarisch von allen Beteiligten finanziert werden
Aus der Begründung der Petition:
Ungerechtigkeit und Willkür durch kommunale Straßenausbausatzungen
Die meisten Bundesländer (bis auf Berlin und Baden-Württemberg) ermächtigen ihre Kommunen mit ihren Kommunalabgabengesetzen (KAG) zu ungerechten und willkürlichen Zwangsabgaben für den kommunalen Straßenbau. Die Kommunalabgabengesetze in den Bundesländern sind im Wesentlichen gleich und ermächtigen die Kommunen zum Erlass von Straßenausbausatzungen, die zwar von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können, aber von den Aufsichtsbehörden durch deutlichen Druck und Vorgabe von Mustersatzungen relativ einheitlich gestaltet sind. Dabei werden die Kommunen regelrecht gezwungen, solche Satzungen zu erlassen. Im Ergebnis nutzen die Kommunen den durch die Satzungen erlangten umfangreichen Ermessensspielraum bayern- und bundesweit willkürlich und rücksichtslos aus.
Wir sehen im KAG und in der derzeitigen Praxis der Beitragserhebungen für Erneuerung und Verbesserung von Straßen einen Verstoß u. a. gegen Artikel 3 und 14 des Grundgesetzes, da Straßen nicht nur von Anliegern, sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden. Die willkürlichen und ungleichen Anwendungen sind ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Auch Bürgermeister werden aktiv
In einem Brief haben die Stadtoberhäupter von Schongau, Peiting und Penzberg den Bayerischen Städte- und Gemeindetag aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Kommunalabgabengesetz zu ändern und die »Soll-Vorschrift« wenigstens in eine »Kann-Vorschrift« umzuwandeln. Damit wäre der Zwang zur Einführung der ABS nicht mehr gegeben. Inzwischen wächst der Widerstand in den Kommunen weiter: Nach München hat jetzt auch Starnberg die ABS abgeschafft.
Sigi Müller
Auch Sie haben die Möglichkeit, bayernweit die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu unterstützen:
www.openpetition.de/petition/online/strassen-saniert-buerger-ruiniert-weg-mit-der-strassenausbaubeitrags-satzung
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