Petition: Bayerns Tiere brauchen eine Stimme!

7 gute Gründe, warum Bayerns Wild-, „Nutz“- und Haustiere eine/n Tierschutzbeauftragten brauchen

Tiere sind unsere Mitgeschöpfe!
Der Blick des Menschen auf die Tiere hat sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fundamental verändert: Wir haben es nicht mit Sachen, sondern mit fühlenden Wesen zu tun. Der Umgang mit Tieren muss unter ethischen Aspekten ständig geprüft und verbessert werden. (Forschungsergebnisse hierzu unter www.ign-nutztierhaltung.ch)

Tiere brauchen unseren Schutz!
Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz in unserem Grundgesetz (Art. 20a) verankert und hat somit Verfassungsrang, auch in Bayern ist er gemäß Art. 141 BV Staatsziel. In zivilrechtlicher Hinsicht sind seit 1990 Tiere laut § 90a BGB keine „Sachen“ mehr. Auch das Tierschutzgesetz wurde mehrfach reformiert.
In der Praxis des Umgangs mit Tieren haben diese Verbesserungen der Rechtsstellung von Tieren aber noch keinen überall spürbaren Erfolg gebracht: Sogenannte „Nutz“tiere leiden in der Massentierhaltung, auf Transporten, bei der Schlachtung, in Versuchslaboren; nur ein geringer einstelliger Prozentsatz der „Nutztier“-Halter/innen wird überhaupt pro Jahr kontrolliert (gerade in Bayern ist die Kontrolldichte
gering), hingegen ist die Zahl der Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen erschreckend hoch (siehe auch Report „Tierschutzkontrollen in Deutschland“ von Martin Rücker, April 2022). Haustiere leiden im Online-Handel, unter falscher Haltung und auch bei abwegigen Züchtungszielen. Wildtiere leiden unter der Zerschneidung, Störung und Schädigung ihrer Lebensräume, unter der massenhaften Ausbringung von
Pestiziden, unter dem zunehmenden Verkehr und auch unter der verbreiteten touristischen Nutzung von Rückzugsgebieten sowie unter der sogenannten „Lichtverschmutzung“.

Menschen und Tiere sind Teile des Lebensnetzwerks – die Belange aller Tiere im Blick
Menschliches Leben ohne Tiere ist nicht vorstellbar. Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt ist Voraussetzung auch für die Stabilität des menschlichen Lebens. Durch das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns wurde dem Artenschutz und damit auch dem Schutz wildlebender Tiere ein hoher gesetzlicher Stellenwert verschafft. Diese neue Stellung muss jetzt kontinuierlich in die Realität von Gesellschaft, Ökonomie und Politik eingebracht werden. Die/Der Beauftragte der Staatsregierung soll sich deshalb um die Belange aller von Tierschutzbestimmungen betroffenen Tiere sorgen: Für Haustiere, „Nutztiere“ und wildlebende Tiere müssen in Bayern positive Voraussetzungen gesichert und neu geschaffen werden, um das Netzwerk des Lebens zu festigen.

Eine Ombudsstelle für Tiere
Die Beauftragten der Staatsregierung haben laut Gesetz die Aufgabe, geeignete Verbesserungen in ihrem Sachgebiet anzuregen, und sollen zu allen Gesetzen, Verordnungen und Vorhaben der Staatsregierung, die ihren Themenbereich betreffen, angehört werden. Der Tierschutz hätte mit einer/einem solchen Beauftragten also einen Anwalt ganz eng an der Seite der Staatsregierung und würde nicht erst am Ende
eines Vorhabens vielleicht noch gehört. Die/Der Beauftragte kann somit rechtzeitig Einfluss auf alle sein Ressort betreffenden Prozesse nehmen.

Zentrale Anlaufstelle und Zuständigkeit
Der Tierschutz hat in Bayern keine zentrale Anlaufstelle. Die Zuständigkeiten sind zersplittert. In Bayern gibt es zwar einen Tierschutzbeirat, der das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beraten soll. Dieser Beirat hat jedoch keine weiteren, eingreifenden Kompetenzen. Im
Unterschied dazu hätte ein/e Tierschutzbeauftragte/r weitergehende Möglichkeiten: Gemäß Art. 2 BayBeauftrG sind die Beauftragten „ressortübergreifend tätig“ und liefern für den Ministerrat kontinuierlich Berichte zu ihrer Tätigkeit. So käme die Lage der Tiere in Bayern regelmäßig auf die Tagesordnung der Staatsregierung. Laut Gesetz können Beauftragte auch selbst Verbesserungen in ihrem Fachbereich anregen.

Ansprechpartner für Verbände und Einzelpersonen
Laut Gesetz bearbeiten die Beauftragten Anregungen von Betroffenen, Verbänden und Organisationen, die an sie herangetragen werden. Menschen und Verbände mit hohem Engagement für den Tierschutz hätten also einen Ansprechpartner, der Zugang zur Staatsregierung nicht erbitten muss, sondern diesen Zugang direkt und ohne Barrieren hat! Die/Der Tierschutzbeauftragte kann somit Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft aufnehmen, diese wirksam vertreten und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Neun Bundesländer sind bereits dabei!
In folgenden Bundesländern gibt es bereits ähnliche Beauftragte: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Schleswig-Holstein.
Zum Teil werden von den Beauftragten auch gemeinsame Vorschläge erarbeitet und veröffentlicht. Bayern sollte in diesem Kreis aktiv mitarbeiten und seine eigenen Ideen und Aspekte einbringen.

Pressemitteilung ÖDP Bayern

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