CSU, Bürgermeister und Stadtverwaltung gegen Informationsfreiheit für Schongaus Bürger
In 11 von 16 Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger bereits einen Anspruch auf Zugang zu den in der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen. In Bayern wird dieses Recht auf freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung aber bisher noch nicht allgemein, sondern nur mittels einer entsprechenden kommunalen Satzung ermöglicht. In mehr als 40 kleinen, mittleren und großen Städten und Gemeinden ist bereits eine Informationsfreiheitssatzung in Kraft bzw. die Einführung beschlossen. Auf der Grundlage der in der Stadt München gültigen Satzung sollte auf Antrag der ALS auch für Schongaus Bürger eine Satzung ausgearbeitet werden. Der Vorschlag, diese zunächst auf 2 Jahre zu befristen, kam von der SPD-Fraktion. In der Sitzung vom 14. Februar hat nun jedoch der Stadtrat mit nur einer Stimme Mehrheit die Einführung einer solchen Satzung abgelehnt. 11 Räte aus SPD, UWV und der ALS (Antragsteller) stimmten für die Informationsfreiheit; 12 Räte – darunter alle 8 anwesenden Ratsmitglieder der CSU – und Bürgermeister Karl-Heinz Gerbl (SPD) stimmten dagegen.
Haupthindernis bei der Einführung der Informationsfreiheit in den Rathäusern sei vor allem die widerwillige Behörden-Bürokratie, so Dr. Heike Mayer vom Bündnis für Informationsfreiheit auf Anfrage. Man versuche die politischen Gremien mit Negativurteilen zu beeinflussen. Immer wieder werde gewarnt vor Überlastung der Verwaltung, vor rechtlichen Problemen, vor Querulanten, … diese Ängste hätten sich aber weder in kleinen Gemeinden noch in den Großstädten (wie z. B. München, Nürnberg …), die eine solche Satzung haben, als begründet erwiesen. Fazit: Inzwischen hat etwa jeder dritte bis vierte Bürger Bayerns durch die Einführung der Informationsfreiheit in seinem Rathaus mehr Rechte als die Stadt- und Gemeinderäte in Schongau und anderen Orten, die mehrheitlich auf ihr eigenes Informationsrecht verzichten und das Recht der Bürger auf Informationsfreiheit ablehnen.
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