Wie geht es weiter mit der Finanzierung sanierungsbedürftiger Ortsstraßen?
Anfang September haben Vertreter des Kreisverbands Oberland der LINKEN einen Brief an Peitings Bürgermeister Michael Asam geschickt:
„Nach der Entscheidung des bayerischen Landtages zur Stichtagsregelung der Abschaffung der Strabs stellen sich wegen des Beschlusses der Staatsregierung zur Ersterschließungssatzung (Frist bis 31.03.2021) einige Fragen:
- Müssen die Anlieger für den dritten Bauabschnitt der Bahnhofsstraße noch Strabsanteile bezahlen?
- Ist geplant, noch bis 31.03.2021 Straßen in der Marktgemeinde Peiting nach der Ersterschließungssatzung abzurechnen?“
Aus der jetzt eingegangenen Antwort aus dem Peitinger Rathaus geht hervor, dass die Gemeinde Peiting für alle Bauabschnitte der Bahnhofstraße keine Ausbaubeiträge mehr erheben und bereits bezahlte Beträge wieder erstatten will. Bürgermeister Asam verweist zudem auf eine Petition und äußert die Hoffnung, dass sich bezüglich des Stichtags noch etwas zum Guten verändern könnte.
Auf die Frage zur Ersterschließung alter Straßen sichert Asam für seine Person und den amtierenden Gemeinderat zu, bis zum Ende der Amtszeit am 30. April 2020 keine davon betroffenen Straßen auszubauen.
Vielleicht hat sich ja im Rahmen der Koalitionsverhandlungen von CSU und Freien Wählern bis zum Erscheinungstag dieser OHA-Ausgabe schon eine positive Wendung ergeben.
Wenn nicht, dann müssten Peitings Bürger bei den Kandidaten für den Gemeinderat und fürs Bürgermeisteramt im Vorfeld der Kommunalwahl klare Aussagen zur Finanzierung von Ortsstraßen einfordern und ihnen insbesondere beim Thema Ersterschließung alter Straßen auf den Zahn fühlen.
Renate Müller
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