Seit 1945 keine derart massive Ausweitung polizeilicher Befugnisse
Die CSU und die Staatsregierung rüsten die Bayerische Polizei auf. Nicht nur mit Waffen und Granaten, wie in der Vergangenheit, sondern vor allem mit Gesetzen. Im August 2017 wurden durch das sogenannte Gefährdergesetz die Befugnisse der Polizei bereits extrem ausgeweitet. Mit der Neuordnung des Polizeiaufgabengesetzes will die CSU jetzt noch viel weiter gehen. (siehe Info-Kasten unten)
Damit wird die Bayerische Polizei zunehmend mit geheimdienstlichen Aufgaben betraut und entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Viele dieser Maßnahmen dürfen bereits seit August 2017 auch ohne konkreten Tatverdacht angewendet werden. Es genügt bereits eine sogenannte drohende Gefahr, das heißt die Möglichkeit, dass jemand zur Täter*in werden könnte, um vielfältige, massiv in die Bürgerrechte einschneidende Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen.
Diese schweren Grundrechtseingriffe richten sich nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Terrorist*innen, sondern können gegen alle Menschen, soziale Bewegungen, Proteste oder Streiks gerichtet werden. Zusammen mit den bereits 2017 beschlossenen Änderungen am Polizeiaufgabengesetz wird die Bayerische Polizei damit zu einer Überwachungsbehörde, die zum Beispiel Menschen in einen immer wieder verlängerbaren Gewahrsam nehmen darf. Gegen diese Eingriffe in unsere Grundrechte klagen bereits mehrere Organisationen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Übertragung geheimdienstlicher Aufgaben und Befugnisse auf die Polizei widerspricht dem sogenannten Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei.
Seit 1945 hat es in Deutschland keine Ausweitung polizeilicher Befugnisse in dieser Größenordnung gegeben! Trotz der vehementen Kritik halten CSU und die CSU-Staatsregierung an ihren Plänen fest, wollen die nächsten Änderungen und Verschärfungen nun schnell mit ihrer Mehrheit im Landtag beschließen.
Andere Bundesländer planen ähnliche Polizeigesetze nach dem Vorbild Bayerns. Deshalb müssen wir in Bayern ein lautes und wahrnehmbares Zeichen gegen den Überwachungsstaat und eine allmächtige Polizei setzen. Wir, das sind ein breites Bündnis aus Personen und Organisationen, die NEIN! sagen zu einem Polizeiaufgabengesetz, das Bayern nicht sicherer macht, sondern nur undemokratischer und unsicherer.
Dafür demonstrieren wir am 10. Mai 2018 ab 13.00 Uhr auf dem Marienplatz in München.
Wir rufen alle Demokrat*innen und Verteidiger*innen eines demokratischen, rechtsstaatlichen Bayerns auf, mit uns ihre Stimme gegen das neue Polizeiaufgabengesetz zu erheben.
Das Bündnis »noPAG – NEIN! zum Polizeiaufgabengesetz Bayern« fordert den Bayerischen Landtag auf, die geplanten Änderungen am Polizeiaufgabengesetz nicht zu beschließen und die im August 2017 beschlossene Einführung der »drohenden Gefahr« und der theoretisch möglichen unendlichen Haft zurückzunehmen.
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Wesentliche Kritikpunkte am Polizeiaufgabengesetz
- Das wurde bereits 2017 eingeführt:
- Der Begriff der »drohenden Gefahr« als Eingriffsschwelle
- Die elektronische Fußfessel
- Die Polizei darf Personen in eine präventive »Unendlichkeitshaft« nehmen – da diese Ingewahrsamnahme in Dreimonatszyklen immer wieder durch zuständige Richter*innen, verlängert werden kann.
- Die Polizei kann Kontaktverbote, Aufenthaltsgebote und Aufenthaltsverbote aussprechen.
Das soll jetzt eingeführt werden:
- Abhören von Telefonen und Öffnen von Post auch ohne Anzeichen einer Straftat
- Einsatz von V-Leuten – Freunde und Nachbarn können als Polizeispitzel für verdeckte Ermittlungen eingesetzt werden.
- Verschlechterung des Schutzes von Berufsgeheimnisträger*innen wie Journalist*innen oder Jurist*innen – Quellen und Mandant*innen sind nicht mehr umfassend geschützt
- Durchsuchen sogenannter Cloud-Speicher und Mitwirkungspflicht von Dritten beim Entschlüsseln von Daten (z. B. durch Herausgabe von Schlüsseln und Codes)
- Einsatz von Drohnen und Bodycams
- Automatisierte Videoüberwachung, etwa mit intelligenter Mustererkennung – das ist die Realisierung von »Big Brother is watching you«.
- Online-Durchsuchung mit einem direkten Zugriff der Polizei auf private Computer
- Einsatz von Staatstrojanern (Spionagesoftware, die Informations- und Kommunikationsdaten abgreifen und verändern kann)
- DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Maßnahme und die Möglichkeit der Analyse von DNA-Spuren an Tatorten, um Rückschlüsse auf Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie andere biogeographische Daten zu ziehen. Damit werden Zufallsfunde von Genmaterial zur Grundlage der Suche nach Verdächtigen.
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