Nachdem ich schon vor einigen Jahren einen Leserbrief zur unliebsamen Zahlung der GEZ-Zwangsgebühr in den Schongauer Nachrichten verfasst hatte, rief mich aufgrund des Leserbriefes ein Verweigerer dieser Gebühr an und lud mich zu einem Vortrag von Max Fink zum Thema nach Peißenberg in den Gasthof zur Post ein.
Dort treffen sich überzeugte GEZ-Zwangsgebühr-Verweigerer jeden letzten Donnerstag des Monats zum Stammtisch. Die Infos, die ich dort bekam, und der Rückhalt der Gruppe hat mich darin bestärkt, dass die Forderung einer Beitragszahlung der öffentlich-rechtlichen Sender unzulässig ist. Bis heute können die Rundfunkanstalten mit Beitragsservice die Rechtmäßigkeit ihrer Gebühr nicht nachweisen, da es sich nicht um staatliche Behörden, sondern um wirtschaftliche Unternehmen handelt.
Der nächste Schritt war der Zahlungsstopp bei meiner Bank. Ich kündigte zum nächstmöglichen Termin das SEPA-Lastschriftmandat für den Beitragsservice. Natürlich ließen die Mahnbescheide nicht lange auf sich warten. Irgendwann flatterte auch die Ankündigung der Zwangsvollstreckung ins Haus und später wurde mir geraten, eine Klage beim Landgericht einzureichen, von der ich wusste, dass diese nicht von Erfolg gekrönt war. Es folgten von meiner Seite einige Widerspruchschreiben, die Max Fink schon im Vorab ausgearbeitet hatte und die ich als Vorlage verwendete. Später ergänzte ich diese Schreiben mit der Angabe persönlicher Verweigerungsargumente. Hier ein Auszug daraus:
„Zwischen Ihrem Unternehmen (keine Behörde) und mir besteht kein Vertrag, den ich mit einer Unterschrift besiegelt habe. Hier ist auf den Art. 58 BayVwVfG hinzuweisen, der besagt: Ein öffentlich rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Ihre Forderung an mich, ist von daher unzulässig.
Mit der Telekom habe ich einen Vertrag abgeschlossen, ebenso mit meinem Stromanbieter, dessen Strom ich auch nutze, und mit meinem Vermieter, dessen Wohnung ich nutze. Mit Ihnen, dem Beitragsservice BR, der keinen Service für mich darstellt – da dieser nicht angefordert und gewünscht wurde – habe ich auch keinen Vertrag abgeschlossen.
Es ist mir nicht möglich, Ihr Medienangebot, die häufige Darstellung von Gewalt und Totschlag, als bloße Unterhaltung mit Abstumpfungscharakter mit meiner Lebenseinstellung und meinem Gewissen zu vereinbaren. Und nur meinem Gewissen, das mit den Inhalten eines öffentlich-rechtlichen Senders nicht in Einklang zu bringen ist, bin ich allein verantwortlich.
Als Schriftstellerin sehe ich mich insbesondere für die jüngere Generation in der Verantwortung – meiner Vorbildfunktion gerecht zu werden. Dazu gehört eindeutig, sich eine eigene Meinung zum Weltgeschehen bilden zu können und sich keine politisch-einseitige Informationen überstülpen zu lassen. Von daher sehe ich nicht ein, ein Angebot, das ich für mich nicht nutzen will – und das einer Wohnnutzungsgebühr/Steuer gleichkommt – zu finanzieren.“
Und … nein, ich zahle immer noch nicht. Weitere Infos auf der Internetplattform https://rundfunk-frei.de deren Betreiber noch 2019 in den Bundesländern einen Volksentscheid zur Abschaffung der Zwangsgebühren erreichen wollen. Hier kann man als Online-Aktivist seine Stimme abgeben (Name und Mailadresse).
Gudrun Kropp, Schongau
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