Modernes Straßenverkehrsrecht für alle. Jetzt umsetzen!

So sieht die Realität in den meisten Orten immer noch aus!

Ein Bündnis, das sich auf ADFC-Initiative hin aus 14 Verkehrs-, Umwelt- und Verbraucherverbänden mit der Fahrradindustrie formierte, hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesregierung an die übergeordnete Bedeutung der StVG-Reform für den klimafreundlichen Verkehr zu erinnern – und konkrete Vorschläge für die Umsetzung zu machen. Im Bündnis engagieren sich der Fahrradclub ADFC, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bundesverband CarSharing bcs, der Verein Changing Cities, der Deutsche Naturschutzring DNR, die Deutsche Umwelthilfe DUH, der Fachverband Fussverkehr Deutschland Fuss e.V., Greenpeace, die Klima-Allianz Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der ökologische Verkehrsclub VCD, der Verbund Service und Fahrrad VSF, der Zweirad-Industrie-Verband ZIV und der Bundesverband Zukunft Fahrrad.

Hier die Presseerklärung des Bündnisses vom 28. Juni 2022

Ein breites Bündnis aus Verkehrs-, Umwelt- und Verbraucherverbänden mit der Fahrradwirtschaft fordert die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unter den Maßnahmen des Klimaschutzsofortprogramms klar zu priorisieren. Um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen, brauche Deutschland nicht nur eine Antriebswende, sondern eine echte Verkehrswende mit massiver Verlagerung von Autofahrten. Nur eine umfassende Reform des veralteten StVG und der darauf fußenden Straßenverkehrsordnung stelle sicher, dass Kommunen den Fuß-, Rad- und Nahverkehr konsequent ausbauen können. Die Reform sei außerdem schnell und kostenneutral zu realisieren. Nach der Sommerpause müsse Bundesverkehrsminister Wissing einen Referentenentwurf vorlegen, Ende 2022 müsse das Gesetz bereits verabschiedet sein, so die Forderung des Bündnisses heute auf einer Bundespressekonferenz.

Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, ist Initiatorin des Bündnisses. Sie sagt: „Natürlich müssen wir aus dem Verbrennermotor aussteigen – aber die Antriebswende reicht für den nachhaltigen Verkehr nicht aus. Die Menschen brauchen im 21. Jahrhundert vor allem gute Alternativen zum Auto. Das StVG ist im Kern noch das Kfz-Gesetz aus der Kaiserzeit. Es ist völlig antiquiert und behindert die Kommunen bei der Verkehrswende vor Ort. Wie appellieren an Minister Wissing: Gehen Sie jetzt in die Geschichte ein als erster Verkehrsminister, der Fahrrad, Fuß und Bahn wirklich substanziell nach vorne bringt – und damit moderne Mobilität überhaupt erst ermöglicht.“

Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt zur heutigen Vorstellung der Forderungen des Bündnisses: „Die Klimaschutzziele im Verkehr lassen sich zukünftig nur mit deutlich weniger Autos und mehr Mobilität zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem öffentlichen Bus- und Bahnverkehr einhalten. Die Mobilitätswende macht eine Neuausrichtung des Straßenverkehrsgesetzes zwingend erforderlich: Es müssen Gemeinwohl, Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Klimaschutz sowie eine gesunde nachhaltige Stadtentwicklung gleichermaßen ins Zentrum rücken. Diese Neuausrichtung hin zu einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität kann schnell umgesetzt werden und spart mittel- und langfristig Kosten ein. Die Bundesregierung muss jetzt aktiv werden, zum Schutz der Menschen und der Umwelt. Bundesverkehrsminister Wissing muss endlich Mobilität gesamtgesellschaftlich denken und eine echte Wahlfreiheit bei den Verkehrsmitteln ermöglichen.“

Eine moderne Verfassung für die Straße

Zügig mit dem Auto voranzukommen, ist im aktuellen Straßenverkehrsgesetz (StVG) wichtiger als der Schutz von Menschen, ihrer Gesundheit oder der Klimaschutz. In der Praxis bedeutet das, dass beispielsweise geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 von Kommunen oftmals nicht umgesetzt werden können, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Das lässt sich aus der über 100-jährigen Geschichte des StVG als Kraftfahrzeuggesetz herleiten. Heute jedoch leiden Straßen, Menschen und Klima unter einem drastischen Zuviel an Autoverkehr. Ein modernes Straßenverkehrsgesetz muss daher die umweltfreundlichen und platzsparenden Verkehrsarten Fuß, Rad und Nahverkehr klar gegenüber dem Auto priorisieren, so das Bündnis.

Soweit die Presseerklärung des Bündnisses.

Das komplette Forderungspapier hier als pdf-Datei:


Die Straßenverkehrsordnung als Hindernis für Veränderungen

„Kommunen dient die StVO bei der Anordnung von Maßnahmen im Straßenverkehr als wesentliche Arbeitsgrundlage. Sie enthält aber erhebliche Hemmnisse: So muss stets nachweislich begründet sein, inwiefern die angeordneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich sind.
Dies erschwert oder verhindert sogar die Förderung nachhaltiger Verkehrsarten (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) sowie die Förderung von Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und der städtebaulichen Entwicklung.“
– so heißt es im oben erwähnten Forderungspapier.

Hierzu einige Beispiele von (bisher) an der aktuellen Gesetzgebung und deren Auslegung gescheiterten Versuchen in unserer Region:

  • Vor einigen Jahren beschloss der Altenstädter Gemeinderat, dass eine schmale Verbindungsstraße von Altenstadt nach Schwabniederhofen, die auch gerne von Radfahrern, Spaziergängern und Inlinern genutzt wurde, für den Verkehr gesperrt wird. Die naheliegende Kreisstraße sah man als ausreichend für den motorisierten Verkehr. Kurz nach der Sperrung musste die Gemeinde das wieder aufheben. Nicht einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung war erlaubt.
  • Die Marktgemeinde Peiting musste erst kürzlich einige ihrer Tempo-30-Schilder wieder abbauen. Zudem wurde Tempo 30 im Bereich des Altenheims nicht erlaubt, weil dort eine Fußgängerampel vorhanden ist.
  • Zebrastreifen (auch in Kreisverkehren) werden im Landkreis Weilheim-Schongau immer wieder im Keim erstickt. Eine Ausnahme: Peitings früherer Bürgermeister Asam hat den Kreisverkehr in der Bahnhofsstraße einfach damit versehen.
  • Die Anregung eines Bürgers, die Alpenstraße – eine Verbindung, die früher mal ein ungeteerter Feldweg war und heute natürlich geteert und somit eine Straße zwischen Altenstadt nach Schongau (zur Möbel Centrale) ist – für den Verkehr zu sperren, wurde sofort als nicht nötig befunden.
  • Wie bereits hier auf der OHA-Homepage berichtet, wird vom Landratsamt auch das von einem Bürger beantragte Tempo 30 in Burggen als unnötig betrachtet. Dort sei kein Unfallschwerpunkt.
  • In einem Leserbrief in den Schongauer Nachrichten am 29.6.2022 schildert eine Frau aus Burggen ihren bisher erfolglosen Versuch der geringfügigen Erweiterung einer schon bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung, damit ihre Kinder sicher zum Bushäuschen gehen können. Auch sie hat auf mehrere Anträge die Standardantwort bekommen, man sehe keinen Handlungsbedarf, da bisher kein Unfallschwerpunkt festgestellt wurde.
  • Unter der Überschrift: »Kein Tempo 30 am Spielplatz« war am 28. Juni 2022 in den Schongauer Nachrichten zu lesen, dass am neuen Spielplatz im Unterdorf in Hohenfurch die offensichtlich von Eltern geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 nicht erfolgen wird. Die Polizei begründe dies damit, dass die Straße sehr gut einsehbar sei.

Dies sind nur einige Beispiele. Ich bin mir sicher, es gibt noch unzählige andere.
Vielleicht haben ja einige Leser dieses Beitrags Lust dazu, ihre Erfahrungen in einem Kommentar unter diesem Artikel mitzuteilen.

Renate Müller, Schongau

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