Mehr Transparenz in den Amtsstuben

Foto Alfred Honisch

Alfred Honisch,
Grüner Stadtrat in Weilheim

Weilheim beschließt eine kommunale Informations­freiheitssatzung

Weilheim gehört neben Penzberg, Murnau und Starnberg zu nunmehr 50 bayerischen Städten und Gemeinden, die der Allgemeinheit den Zugang zu mehr Informationen gestatten.

Das Wortungetüm Informationsfreiheitssatzung (IFS) klingt auf den ersten Blick ziemlich unhandlich, doch der praktische Nutzen für den Bürger liegt auf der Hand!

Kernstück der Weilheimer IFS – die der Stadtrat am 25.07.2013 einstimmig verabschiedete – ist das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, Einsicht in die Unterlagen der Rathaus-Verwaltung zu bekommen. Neun Paragrafen regeln jetzt den „…freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen…“.

„Die Entscheidung ist ein Durchbruch und ein Gewinn für die Bürger und die Demokratie vor Ort“, freut sich Alfred Honisch, Stadtrat in Weilheim. Er hatte den Antrag dazu im Februar 2012 erstmals angeregt, im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtsrecht für Stadträte. Ihm war aufgefallen, dass in der örtlichen Geschäftsordnung selbst den gewählten Mandatsträgern nur dann Akteneinsicht gewährt wird, wenn der Bürgermeister dies ausdrücklich zulässt!

Auf Bundesebene gibt es seit Anfang 2006 eine entsprechende Regelung, die allerdings nur für die Bundesbehörden gilt. Die bayerische Staatsregierung hat es bisher unterlassen, ein Gesetz für ganz Bayern zu verabschieden.

„Viel Interessantes für die Bürger läuft doch vor Ort ab”, und da erfährt die Öffentlichkeit oft viel zu wenig über die Beweggründe von Entscheidungen im Stadtrat oder in den Ausschüssen. Zum Beispiel über den „Wortlaut eines Gutachtens“, „welche Kosten dem Gemeindebürger durch eine Entscheidung etwa zur Hochwasserfreilegung entstehen“ oder „was die Stadt in einer speziellen Angelegenheit, etwa der Energiewende oder beim Sozialen Wohnungsbau so plant“, meint Honisch.

Der liberale Charakter in der Ausformulierung der Weilheimer Satzung ist erfreulich. Die Stadt verzichtet auf die Anwesenheit einer Amtsperson beim Studium von Akten durch den Bürger in der Amtsstube. Auch gibt es kein »Verfallsdatum« für die Satzung. Die neue Freiheit gilt zeitlich unbegrenzt. Andere Kommunen wollen nach zwei Jahren überprüfen, ob sich die Satzung »bewährt« hat. Und, die Kosten für die Amtshandlung der Verwaltung, Akteneinsicht zu gewähren, sollen nicht dazu führen, dass der Bürger wegen der Kosten von vorne herein darauf verzichtet.

Alles in allem ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur »Transparenz« von politischen Entscheidungen.

„Im nächsten Schritt muss aus dem Informationsrecht der Bürger eine Informationspflicht der Behörde werden“, so Honisch. Dazu gehört im Wesentlichen ein internetbasiertes Inforegister, mit öffentlichem Zugriff auf alle Verträge, Verpflichtungen, Pläne, Gutachten und Stadtratsbeschlüsse. Dann hat das sogenannte »Amtsgeheimnis« größtenteils ausgedient. „Denn die Informationen, die in der Verwaltung schlummern, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde“, resümiert Alfred Honisch.

Schreibe einen Kommentar

Bitte bleiben Sie sachlich. Beiträge mit beleidigenden oder herabwürdigenden Inhalten oder Aufrufen zu Straftaten werden ebenso gelöscht wie solche, die keinen Bezug zum Thema haben. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht!

Es wird Ihr Vorname, Nachname und Wohnort veröffentlicht. Straße, E-Mail-Adresse und Website bleiben unveröffentlicht.