Mehr Rechtssicherheit durch das Kommunalabgabengesetz von 2016?

Auch die Beiträge für Alterschließungen müssen weg!

„Das neue Gesetz enthalte „ein Stück mehr Rechtssicherheit“, so der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann. „Für die verkehrliche Erschließung von Grundstücken können nach 25 Jahren nach Beginn der erstmaligen Herstellung der Straßen und Wege keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Das betrifft vor allem gemeindliche Straßen.“ Als Fazit folgt die zeitliche Abgrenzung der Regelung. „Damit die Gemeinden nun fünf Jahre Zeit haben, ihren Straßenbestand zu überprüfen und sich an die neue Rechtslage anzupassen, tritt diese neue Regelung im Gegensatz zu den übrigen Regelungen nicht schon zum 1. April 2016 in Kraft, sondern erst am 1. April 2021.“

Aus der Pressemitteilung des Innenministerium vom 25. Februar 2016

 

Der erläuternde Kommentar: Hier geht es um die Problematik der »Erstmaligen Herstellung« von Straßen, die bereits seit Jahrzehnten existieren. Das Kommunalabgabengesetz wurde 2016 in diesem Punkt zwar geändert, aber die etwas bürgerfreundlichere Neuregelung tritt erst am 1. April 2021 in Kraft. Wenn die Strabs ab 1. Januar 2018 abgeschafft wird, muss gleichzeitig auch diese Gesetzesänderung in Kraft treten. Geschieht dies nicht, ergeben sich daraus neue Ungerechtigkeiten und finanzielle Katastrophen für Menschen in vielen Orten Bayerns.

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