Im Juli 2021 veröffentlichen Bürgermeister und Fachleute mehrerer Städte eine Erklärung mit der Überschrift »Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten«. „Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume“, so lautet einer der Punkte der Erklärung. Die Erstunterzeichner sind die Bürgermeister von Freiburg, Leipzig und Ulm sowie die Stadtbauräte und/oder Baureferenten von Aachen, Augsburg, Hannover und Münster.
Im November 2021 haben sich bereits über 60 Städte und Gemeinden der daraus entstandenen Tempo-30-Initiative angeschlossen.
Jetzt im Februar 2022 sind es 90 Städte, die durch Tempo 30 die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie die Unfallgefahren für ihre Bewohner deutlich senken möchten. Diese und noch weitere positiven Auswirkungen der Temporeduzierung innerorts wurden bereits im November 2016 in einer Broschüre des Bundesumweltamts dargelegt.
Wie das geltende Straßenverkehrsrecht – das einer Umsetzung von Tempo 30 insbesondere auf Hauptstraßen bisher im Weg steht – angepasst werden könnte, haben Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen und in einem Positionspapier zusammengefasst.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung lässt allerdings mit seiner vagen Formulierung keine große Hoffnung auf wirkliche Veränderungen aufkommen. Auf Seite 52 unter dem Punkt »Verkehrsordnung« findet sich folgender Satz:
„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will es laut einem Bericht vom 13. Januar 2022 in der Epoch Times den Kommunen zwar erleichtern, auf ihren Straßen Tempo 30 vorzuschreiben. Da er aber offensichtlich an der bisher geltenden Regel festhalten will, Tempo 30 auf Hauptstraßen nur bei nachgewiesener Gefahrensituation zu ermöglichen, ist für Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, eine wirkliche Verbesserung eher unwahrscheinlich.
Renate Müller, Schongau
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Mit Stand zum 15. Juni 2022 sind es jetzt bereits 199 Kommunen, die sich der Initiative angeschlossen haben. Auch Schongau ist inzwischen dabei. Hier die neue Karte dazu: https://www.oha-zeitung.de/wp-content/uploads/2022/06/tempo-30-initiative15-06-2022.jpg