Der ADAC hat den Landkreisen und Gemeinden ganz klar seine Auffassung vermittelt, dass Zebrastreifen am Kreisverkehr für eine eindeutige Regelung sorgen. Zwar müssten aus dem Kreisverkehr ausfahrende Fahrzeuge auch ohne Zebrastreifen den Vorrang querender Fußgänger beachten. Bei einfahrenden Fahrzeugen haben Fußgänger jedoch keinen Vorrang. Diese unterschiedlichen Vorrangsregelungen führen oft zu Unsicherheiten. Daher empfiehlt der ADAC die Anlage von Zebrastreifen am Kreisverkehr.
Sigi Müller, Schongau
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