Die Daseinsvorsorge muss in Bürgerhand bleiben
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht
Eine europäische Bürgerinitiative sammelt Unterschriften gegen die Privatisierung des Wassers. Wer diese Initiative unterstützen und die Petition unterschreiben will, der muss folgenden Link anklicken:
„Wasser ist ein Öffentliches Gut, keine Handelsware – Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert. Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen. Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:
- Die EU-Institutionen und die Mitgliedsstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
- Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
- Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.“
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Hintergrundinfo
Das waren noch Zeiten, als das Wasser uns allen gehörte. Wer Wasser trinken wollte, der konnte es einfach trinken. Lange Zeit schien es so, als sei am Wasser und seiner Aufbereitung nichts zu verdienen. Als dann Städte wie Paris, London oder Berlin die Wasseraufbereitung privatisiert bzw. teilprivatisiert hatten, konnten die Wasser-Konzerne doch kräftig verdienen. Das zur Handelsware degradierte Wasser wurde aber durch die Privatisierung nicht besser, sondern teurer: In Paris zum Beispiel stiegen die Wasserpreise im Verlauf von zehn Jahren um 103 Prozent. Dort erreichte der öffentliche Druck aber inzwischen die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. In Berlin gab es eine Steigerung von »nur« 35 Prozent seit 2001. Auch dort rumort es bis heute, obwohl eine rot-rote Koalition im Landesparlament ihr Möglichstes tut, um die Geheimverträge rund um die teilprivatisierten Wasserbetriebe zu schützen. In einem Volksentscheid wurde die Rekommunalisierung gefordert, die bis heute allerdings noch nicht verwirklicht ist.
Die europäischen Länder haben 1995, auf Betreiben der Welthandelsorganisation (WTO) das GATS-Abkommen (General Agreement on Trade in Services) unterzeichnet. Die Unterzeichner verpflichten sich, alles daran zu setzen, den Handel mit öffentlichen Dienstleistungen zu „liberalisieren“. Und es war Konzernen wie der Bechtle Cooperation, Veolia Water oder RWE klar: Das weltweit immer knapper werdende Wasser bringt satte Profite mit sich. Und die EU-Kommission tat den Wasserkonzernen einen Gefallen: Sie brachte mit dem Entwurf für eine »Richtlinie über die Konzessionsvergabe« in den Bereichen der »Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste« eine echte, gewinnorientierte »Marktöffnung« zustande.
In den Verhandlungen mit den Euro-Todeskandidaten Griechenland und Portugal forderte die Troika auch die Privatisierung der kommunalen Wasserbetriebe. In manchen portugiesischen Regionen stiegen die Wasserrechnungen in kurzer Zeit um 400 Prozent. Auch in Athen und Thessaloniki sollen die privaten Wasserversorger auf den Markt kommen. Eine gar seltsame Logik: Zur Rettung der Banken werden Milliarden an Steuergeldern verschleudert, aber die Bevölkerung der Länder soll sich kaputtsparen, indem man das Wasser teurer macht.
Und wie sieht es mit der künftigen Entwicklung der Wasserversorgung in Bayern aus? Im neuen Landesentwicklungsprogramm (LEP) wird die Wasserversorgung nicht mehr „als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung“ definiert. In der Gesamtfortschreibung von Wirtschaftsminister Zeil (FDP) heißt es jetzt deutlich abgeschwächt: „Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden.“
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