Für Gemeinderäte und Mitglieder kommunalpolitischer Gremien gilt in Bayern keine allgemeine Maskenpflicht. Nach Angaben des Innenministeriums sind Sitzungen gesetzlich vorgeschriebener Gremien „als Teil der staatlichen Exekutive“ grundsätzlich von den entsprechenden Regeln zum Infektionsschutz ausgenommen.
Im Rahmen des Hausrechts und der Sitzungsordnung könne der Vorsitzende eines Gremiums zwar eine Maskenpflicht für die Mitglieder anordnen, sagte ein Ministeriumssprecher. Das sei aber unverhältnismäßig und damit unzulässig, wenn am Ort der Sitzung jederzeit die Mindestabstände eingehalten werden können oder Trennwände die Übertragung von Aerosolen verhindern. In diesem Fall könne nur ein freiwilliges Tragen von Masken empfohlen werden.
Diese Regelung ist offenbar in den kommunalpolitischen Gremien wenig bekannt. Eine Gemeinderätin aus Tutzing wollte die FFP2-Pflicht nicht akzeptieren und deshalb im Januar nicht an einer Hauptausschuss-Sitzung teilnehmen. Sie erkundigte sich genauer und konnte ihrer Bürgermeisterin eine Mitteilung aus dem Innenministerium vom 24.01.2021 zukommen lassen und auf diese Regelung hinweisen.
Sigi Müller, Schongau
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