Dieser seit Jahren gärende Skandal in Hessen wirft ganz massiv die Frage auf, wie viel demokratische Rest-Substanz in dieser Republik noch vorhanden ist. Die FDP hat sich inzwischen als Verhinderer der Aufklärung entpuppt.
„Untersuchungsausschüsse gehören zu den schärfsten Kontrollmitteln des Landtags gegenüber der Regierung“, heißt es in der Selbstdarstellung des Hessischen Landtags. Sie „dienen dem Zweck, Vorkommnisse in Politik und Verwaltung, die als Missstände, Affären oder Skandale wahrgenommen werden, aufzuklären“. Soweit die Theorie. Die Zwangspensionierung von vier Steuerfahndern, die mit falschen psychiatrischen Gutachten zu „paranoiden“ Querulanten abgestempelt wurden, nachdem sie im Schwarzgeldskandal der CDU und gegen große Banken ermittelt hatten, wird in Hessen als Skandal wahrgenommen. Doch hat das Parlament wirklich versucht, den Fall aufzuklären?
Seit dem 28. Januar 2010 tagt im Hessischen Landtag der Untersuchungsausschuss »UNA 18/1«. Sein Auftrag ist aufzuklären, ob die Steuerfahnder gezielt aus dem Dienst entfernt wurden, weil sie Kritik an der Bearbeitung von Steuerhinterziehungsfällen in Hessen geäußert hatten. (Auch im OHA haben wir mehrmals über diesen unglaublich anmutenden Vorfall berichtet!) Doch warum in 14 Sitzungen bis heute kein einziger Zeuge gehört wurde, ist einfach nicht mehr nachvollziehbar. Anstatt aufzuklären, richteten CDU und FDP den Fokus der Untersuchung sogar gegen die aus dem Dienst entfernten Fahnder. SPD und Grüne klagten dagegen vor dem Staatsgerichtshof, der jedoch bis heute kein Urteil gesprochen hat. Wegen der komplexen Verfahrensfragen habe der Ausschuss keine Zeugen vernehmen können, heißt es offiziell. Doch nach Angaben der Frankfurter Rundschau sei dies unwahr, da die vorliegenden Dokumente eine völlig andere Darstellung zeigen.
Hintergrund:
Seit etwa drei Monaten werden die vier Fahnder Rudolf Schmenger, Marco Wehner sowie Heiko und Tina Feser sowie der Anwalt der Fahnder, Otto Jäckel, bei ihren Bemühungen um Einsicht in die Akten des Untersuchungsausschusses massiv behindert. Sie wollen ja auch als Zeugen baldmöglichst aussagen. Termine werden vereinbart, Akten zunächst auf den Tisch gestellt, dann wieder weggenommen. Die Steuerfahnder können sich die merkwürdige Aktenentfernung nicht erklären und bitten über ihren Anwalt erneut um Akteneinsicht. Der Vorsitzende des Steuerfahnder-Untersuchungsausschusses, Leif Blum (FDP), antwortet am 1. November, er könne dem Gesuch „nicht entsprechen“. Den Fahndern stehe „hinsichtlich dieser Akten kein Akteneinsichtsrecht zu“. Nach den „Geheimschutzregelungen“ seien Zeugen nur zur Einsicht in Akten befugt, „die für ihre Vernehmung relevant sind“.
Der Wandel der FDP
Noch im Jahr 2006 setzte sich die hessische FDP als Oppositionspartei entschieden für eine Rehabilitierung der Fahnder ein. Der FDP-Politiker Roland von Hunnius sagte damals, bei den vielen Unregelmäßigkeiten in der Fahnder-Affäre glaube er nicht an „eine zufällige Verkettung“. So manches Schriftstück ging damals angeblich „auf dem Dienstweg verloren“, Akten des Finanzministeriums wurden selbst dem Landtag „nicht bereitgestellt“. Jetzt setzt die FDP gezielt auf Verschleppung. Für den Ausschussvorsitzenden Blum ist vieles „noch nicht absehbar“. Er habe eine Prüfung „beauftragt“. Auch die Dauerpause ohne Zeugenvernehmungen diene jedenfalls stets der „Erfüllung des verfassungsrechtlichen Untersuchungsauftrags“.
Die Wut steigt
Hier wird exemplarisch vorgeführt, wie man die Demokratie aushebelt. Leser der Rundschau sprechen von „Ohnmacht“, „Wut“, „Amtsmissbrauch“, „mafiösen Strukturen“, „korrupten Machenschaften“, … eine Bananen-Republik sei nichts gegen D…
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