Immer mehr Menschen wollen mehr Informationen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat am 24. April 2012 seinen 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2010 und 2011 vorgelegt und führt darin u. a. Folgendes aus: „Immer mehr Menschen machen von ihrem Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen Gebrauch. Im vergangenen Jahr wurden 3.280 Anträge auf Informationszugang gestellt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 110 Prozent. Noch im ersten Berichtszeitjahr 2010 verzeichneten die Bundesbehörden nur 1.557 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz. (…)

Die Bundesregierung sollte das gestiegene Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Verwaltungsinformationen ernst nehmen sowie den Informationszugang erleichtern, indem die auf verschiedene Gesetze aufgeteilten Regelungen zum Informationszugang einheitlich gestaltet und erweitert werden. Von der laufenden, durch den Bundestag angestoßenen Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes erwarte ich eine Stärkung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten.

Insbesondere die Rechtsprechung hat in den letzten zwei Jahren wichtige Beiträge für eine breitere Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes geleistet. Erst jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass auch Informationen über die Regierungstätigkeit grundsätzlich herausgegeben werden müssen. Das Gericht hat damit der Verwaltung beim Erfinden von Verweigerungsgründen einen Riegel vorgeschoben.

Statt Ausnahmen vom Zugang zu öffentlichen Dokumenten zu erfinden, sollten die Behörden verstärkt Informationen auch ohne Antrag zur Verfügung stellen.“

Hintergrund

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist seit 1. Januar 2006 auch Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit. Das zugrundeliegende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt den Zugang zu amtlichen Informationen aller Verwaltungsbehörden des Bundes mit Ausnahme der Nachrichtendienste. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz soll das Verwaltungshandeln transparent gemacht und Vertrauen in Staat und Verwaltung geschaffen werden. Jeder kann sich an den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit wenden, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansieht. Darüber hinaus berät der Bundesinformationsfreiheitsbeauftragte den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung oder Behörden des Bundes in Fragen der Informationsfreiheit und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Informationszugangs. Alle zwei Jahre legt der Beauftragte dem Deutschen Bundestag seinen Tätigkeitsbericht vor.

 

Informationsrechte bleiben begrenzt

Immer mehr Bürger wollen auch in Bayern und in bayerischen Städten und Gemeinden gegenüber den Behörden von ihrem Recht auf Information Gebrauch machen. In Bayern gibt es allerdings anders als im Bund kein Gesetz, das den Zugang zu amtlichen Informationen für alle Brger ermöglicht. Um diesen Missstand zu beseitigen, haben nun bereits über 40 bayerische Kommunen zur Selbsthilfe gegriffen und Informationsfreiheitssatzungen für ihre Bürger erlassen. Unter den über 40 Städten und Gemeinden, die ihren Bürgern den freien Zugang zu amtlichen Information ermöglichen, sind auch die fünf großen Städte München, Ingolstadt, Regensburg, Nürnberg und Würzburg. Auch Landkreise wie der Landkreis Starnberg haben eine solche Satzung erlassen. In Schongau hat allerdings im Februar eine knappe Mehrheit den Antrag der Alternativen Liste auf Informationsfreiheit abgelehnt.

Die FDP zeigt, wie man gleichzeitig dafür und dagegen sein kann!

Für die Piraten, die für mehr Transparenz eintreten, ist die Informationsfreiheit ohnehin ein zentrales Anliegen. Interessanterweise hat jetzt auch die FDP auf ihrem Landesparteitag die Forderung nach einem Bayerischen Informationsfreiheitsgesetz erhoben. Im Bayerischen Landtag hat allerdings diese Partei, obwohl sie sogar Mitglied im »Bündnis Informationsfreiheit für Bayern « ist, die Anträge von Grünen, Sozialdemokraten und Freien Wählern zusammen mit der CSU bisher stets abgelehnt.

Quelle: www.informationsfreiheit.org
Sigi Müller

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