Goldener Windbeutel 2020 für Grünländer Käse – Was hat sich seitdem verändert?

Eine Mehrheit von 65 000 Verbraucherinnen und Verbrauchern hat im September den Grünländer Käse von Hochland zur dreistesten Werbelüge des Jahres gekürt.

Der Käse wirbt auf der Verpackung mit »Milch von Freilaufkühen«, obwohl die Tiere im Stall stehen. Hochland hat den Negativpreis nicht angenommen und weigerte sich zunächst, die Werbelüge zu beenden. Was viele nicht wissen: Täuschung bei Lebensmitteln ist gesetzlich verboten. Die zuständigen Lebensmittelbehörden sind also eigentlich verpflichtet, bei Verbrauchertäuschung einzuschreiten. Doch was machen diese bislang? Nichts! Das will FOODWATCH ändern: 2021 soll der Druck auf die zuständigen Behörden erhöht werden, damit diese nicht weiterhin tatenlos zusehen, wenn Unternehmen Produkte mit eindeutig irreführenden Angaben bewerben. Notfalls muss auch mit rechtlichen Mitteln eine Klärung herbeigeführt werden.

Monatelang war von Hochland in dieser Sache nichts zu hören: Dann endlich im Januar dieses Jahres konnte FOODWATCH berichten, dass Hochland sich doch noch dazu verpflichtet hat, seinen Grünländer Käse künftig nicht mehr wie bisher mit »Milch von Freilaufkühen« zu bewerben. Eine Werbelüge weniger – das ist die gute Nachricht! Die schlechte: Die für »Grünländer« zuständige Behörde hat versagt. Denn es ist eigentlich die Aufgabe der Lebensmittelbehörden, Werbelügen zu stoppen. Der Fall zeigt exemplarisch, dass die Behörden die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vor Täuschung schützen – selbst in eindeutigen Fällen. Das darf nicht passieren! FOODWATCH hat nun im Fall »Grünländer« Beschwerde bei der Bayerischen Landesregierung eingelegt sowie in einem anderen Fall Klage erhoben und will die Behörden weiter unter Druck setzen, endlich ihren Job zu machen!

Quelle: FOODWATCH, Januar 2021

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