Die Veranstaltung des Seniorenbeirats zum Thema »Mobilität und Sicherheit im Verkehr« brachte wichtige Erkenntnisse. Dabei ging es zunächst um Verhaltensregeln bei Unfall, bei Bedarf von erster Hilfe und um besondere Rücksichtnahme gegenüber hilfsbedürftigen älteren Menschen und Kindern, ausreichende Seh- und Hörfähigkeit usw. Insbesondere war es auch die geringe Zahl von Zebrastreifen in unserer Region, die in der Diskussion für Zündstoff sorgte, zumal beim Referenten der Gebietsverkehrswacht, Werner Hoyer („Wir sind keine Freunde von Zebrastreifen“), diese Art der Querung klar auf Ablehnung stieß.
Die verschiedenen Regelungen für Fußgänger und Radler im Kreisverkehr lösten allgemeines Erstaunen aus. Fast niemand wusste, dass Kraftfahrzeuge beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr den Vorrang der Fußgänger beachten müssen. Beim Einfahren in den Kreisverkehr haben Fußgänger dagegen keinen Vorrang. Anders ist es bei Radfahrern: Auf Radwegen haben Radfahrer Vorrang vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Dies gilt aber nicht, wenn Radfahrer durch Verkehrszeichen untergeordnet werden. Diese unterschiedlichen Vorrangregelungen führen in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Konflikten. Daher empfiehlt auch der ADAC, an Kreisverkehrsanlagen im Ort grundsätzlich an Zu- und Ausfahrten Zebrastreifen (»Fußgängerüberwege«!) anzulegen.
Sigi Müller
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