Funkgesteuerte Messgeräte sollen per Gesetz zur Pflicht werden
Die Digitalisierung drängt zunehmend in unsere Haushalte. Nicht einmal vor unserem Verbrauch von Strom, Wasser und Gas macht sie Halt. Und so werden in unseren Wohnungen und Häusern zunehmend sogenannte »smarte = intelligente« Zähler und Messsysteme eingebaut. Die geplante Änderung der Gemeindeordnung sieht nun vor, dass Gemeinden den Verbraucher*innen Wasserzähler mit Funkmodul einbauen können sollen. Alle 10 bis 16 Sekunden, vielleicht auch zukünftig jede Sekunde, funken diese vermeintlich intelligenten Zähler Daten »auf die Straße« und zwar tagein tagaus. Ein Widerspruchsrecht ist in der Bayerischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen.
Vorsorge vor Funkemissionen
Die Vorsorge vor Funkemissionen im eigenen Zuhause soll unmöglich gemacht werden. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen aus ihrem Haus Funkanwendungen heraushalten wollen oder die sogar gegen Hochfrequenz-Strahlung abgeschirmt haben, werden durch diese Zwangsmaßnahme besonders benachteiligt.
Risiko für Datenschutz und -sicherheit
Auch werden personenbezogene Daten, die niemanden etwas angehen, mehrmals in der Minute rund um die Uhr mit relativ hoher Leistung auf die Straße gesendet! Selbst der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte sich für ein „unbürokratisches“ Widerspruchsrecht ausgesprochen.
Auch ein geübter Hacker dürfte kaum noch Probleme haben, aus den Daten zu schließen, ob jemand verreist ist und wo sich daher ein Einbruch lohnen könnte. Für die Abrechnung würde es vollkommen ausreichen, einmal im Jahr die Daten weiterzugeben. Die Versorger ködern die Verbraucher*innen nun damit, dass selbst zur Erfassung der Daten niemand zu Hause sein muss.
Betroffene Bürger wehren sich
Meist weiß man gar nicht, was durch den Versorger im Haus eingebaut wird. Bezeichnungen wie »bleifreie, digitale, smarte, intelligente Wasserzähler«, »neue Ultraschall-Wasserzähler« klingen modern und verraten nicht, dass diese Geräte ständig in kurzen Abständen im eigenen Haus gepulste Hochfrequenz-Strahlung aussenden. Einigen Bürgern, die rechtzeitig merkten, dass die neuen Wasserzähler funken, ist es dennoch gelungen, den Austausch zu verhindern oder wieder mechanische Zähler zu bekommen. Deswegen ist auch die Aufklärungsarbeit von Umweltverbänden so wichtig, damit Verbraucher*innen überhaupt verstehen können, was ihnen da so eingebaut werden soll.
Das passt allerdings den Wasserversorgern gar nicht und so läuft derzeit der Versuch, per Gesetzesänderung die Gemeindeordnungen so anzupassen, dass Bürger*innen Funkzähler dulden müssen. In der Gesetzesänderung ist gerade kein Widerspruchsrecht vorgesehen.
BN Bayern protestiert
Zwar ist für den BN der Datenschutz auch sehr wichtig, Vorrang hat jedoch der vorsorgende Gesundheitsschutz. Wer sich auch sonst der Risiken der Funkanwendungen bewusst ist und entsprechend vernünftig damit umgeht, darf nicht durch die Hintertür dazu gezwungen werden, einen permanent funkenden Zähler in seinem Haus zu dulden. Ob Funk ins eigene Zuhause eingebaut werden soll oder nicht, ist vom Verbraucher selbst zu entscheiden und nicht von der öffentlichen Hand.
Besonders wichtig ist es, diese Gesetzesänderung zu verhindern, auch im Zusammenhang mit den anderen geplanten und kommenden Smart-Metern für Strom und Gas, die ebenfalls ihre Daten per Funk, aber auch per Powerline (kann zu Abstrahlungen aus den Stromleitungen und der angeschlossenen Geräte führen), versenden können. Diese können aber auch kabelgebunden arbeiten, z. B. via Glasfaser, einer nicht Strahlung emittierenden und somit »gesunden« Alternative. Es geht nicht darum, moderne Wasserzähler zu verhindern! Es geht ausschließlich um das Recht der Bürger, selbst zu bestimmen, ob sie Zähler und Messsysteme, die funken und sensible Daten in die Welt senden, in den eigenen vier Wänden haben wollen oder nicht. Es gilt, das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung wieder einzufordern!
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