Kommentar zum »Kopftuch-Urteil«:
In Berlin dürfen Lehrer*innen und andere Pädagog*innen an öffentlichen Schulen religiöse Symbole nicht sichtbar tragen. Das 2005 veröffentlichte sogenannte Neutralitätsgesetz untersagt dies auch Beamt*innen im Justizvollzug und bei der Polizei.
In dem Lehrende betreffenden Paragrafen 2 heißt es wörtlich: „Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.“ – Solch ein Gesetz würde ich mir persönlich auch in allen anderen Bundesländern wünschen.
Denn nicht nur in Berlin-Neukölln, sondern auch im Freistaat Bayern gibt es an den Schulen schon jetzt »ethnische Hierarchien« zwischen einzelnen Schülergruppen und Konflikte bei der Frage, wie sich Mädchen religiös korrekt zu verhalten hätten. In dieser Situation ist es für mich von großer Bedeutung, dass Lehrer*innen sich weltanschaulich neutral verhalten.
Viele muslimische Kinder kommen aus sehr konservativen Elternhäusern und es ist zu befürchten, dass das Urteil die Konflikte noch verschärfen könnte. Gerade in der heutigen Zeit, da weltweit die religiösen Spannungen zunehmen, ist die Schule für muslimische Mädchen der Lernort, wo sie Werte wie Gleichberechtigung und Selbstbestimmtheit vermittelt bekommen.
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