Die Europäische Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht« hat bereits über eine Million Unterschriften gesammelt. Jetzt erreichte sie auch die formalen Voraussetzungen, um durch die EU-Kommission angenommen werden zu können.
Am 9. Februar hat die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist ein Menschenrecht“ als erste EBI über eine Million Unterschriften sammeln können. Diese Grenze musste erreicht werden, damit sich die EU-Kommission mit dem Thema befasst und eine Gesetzesinitiative abwägt.
Die hinter der EU-Bürgerinitiative „Right 2 Water“ (www.right2water.eu/de) stehenden Verantwortlichen setzten sich daraufhin ein neues Ziel: Zwei Millionen Unterschriften bis zum 1. November 2013!
Die mittlerweile von fast 1,5 Millionen Europäern unterzeichnete und vor allem von Gewerkschaften getragene EBI setzt sich für den freien Zugang zur Wasser- und sanitären Grundversorgung ein und protestiert gegen die von der EU angestrebte Liberalisierung der Wasserwirtschaft. Die Anzahl von Unterzeichnern war sprunghaft angestiegen, nachdem die Europäische Kommission einen Gesetzentwurf vorgelegt hatte, der öffentlichen Behörden das Recht gibt, das Betreiben von öffentlichen Versorgungsanlagen privaten Firmen zu überlassen, unter anderem auch die Wasserversorgung („Richtlinie zu Konzessionen“).
Das sind die Forderungen der EBI „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“:
- Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
- Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
- Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.
Am 2. Mai 2013 nahm die EBI auch die letzte formale Hürde, um von der EU-Kommission angehört werden zu können: 7 Länder mit Mindestquorum (Anzahl der EU-Parlamentarier pro Land x 750). Luxemburg, Finnland und Litauen erreichten als sechstes bis achtes Land das Mindestquorum. Zuvor erlangten dies bereits Deutschland, Österreich, Belgien, Slowenien und die Slowakei.
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